Für alle, die selber eine Putzfrau beschäftigen, gilt: Wenn diese krank ist, ist der Lohn trotzdem für eine bestimmte Zeit geschuldet. Geht die Putzfrau in die Ferien, muss man selber Hand anlegen oder einen Ersatz suchen. Als Arbeitgeber muss man zudem bei der Ausgleichskasse Sozialabgaben bezahlen und eine Unfallversicherung abschliessen.
Wer das nicht will, kann Putzfrauen über eine Putzagentur buchen. Diese ist dann die Arbeitgeberin. Vorteil: Fällt die Putzfrau aus, zahlt der Kunde nichts. Und die Agentur bemüht sich während der Abwesenheit um einen Ersatz.
Mindesteinsatz von 1,5 bis 4 Stunden
Der K-Tipp hat die Verträge und Preise von fünf grösseren, landesweit tätigen Putzagenturen verglichen (siehe Tabelle im PDF). Der Preis pro Stunde reicht von Fr. 32.90 bei Bookatiger.com bis Fr. 51.84 bei Meineperle.ch. Die Mindestdauer liegt zwischen 1,5 und 4 Stunden pro Einsatz (siehe Tabelle im PDF).
Bei den Agenturen Bookatiger.com, Mamiexpress.ch und Meineperle.ch entscheidet der Kunde, wie viele Stunden pro Woche er das Putzpersonal braucht. Bei Putzfrau.ch findet vor dem ersten Einsatz eine Besichtigung des Haushalts statt: So sollen die Bedürfnisse und die benötigte Putzzeit gemeinsam festgelegt werden. Putzfrauenvermittlung.ch besichtigt den Haushalt ebenfalls und klärt Reinigungswünsche und die dafür notwendige Zeit ab.
Der Verdienst der Putzfrauen liegt pro Stunde brutto inklusive Feiertags-und Ferienentschädigung bei mindestens Fr. 21.80 (Putzfrauenvermittlung.ch) und geht bis zu Fr. 29.– (Mamiexpress.ch).
Unterschiedliche Kündigungsfristen
Alle Agenturen verfügen über eine Berufshaftpflichtversicherung für ihre Angestellten. Sie übernimmt einen allfälligen Schadenersatz. Je nach Agentur kann man den Vertrag innert 24 Stunden oder längstens auf Ende des nächsten Monats kündigen. Wer mit der Putzleistung unzufrieden ist, kann bei allen Agenturen sofort eine neue Putzkraft anfordern.
Putzfrau selber anstellen: Das ist zu beachten
Wer selber eine Putzfrau anstellt, muss als Arbeitgeber einige Punkte beachten.
Sozialversicherungsabgaben bezahlen: Bis zu einem Verdienst von 21 150 Franken pro Jahr gibt es ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren. Das Anmeldeformular ist bei der kantonalen Ausgleichskasse erhältlich.
Die Abrechnung muss man jährlich erstellen. Gestützt darauf berechnen sich die Sozialversicherungsbeiträge: Der Anteil von AHV/IV/EO und ALV beträgt zurzeit 12,45 Prozent, der Anteil für die Quellensteuer 5 Prozent. Die Hälfte der Sozialabgaben sowie die Quellensteuer kann man den Angestellten vom Bruttolohn abziehen.
Beispiel: Bei einem Brutto-Stundenlohn von Fr. 28.– sind es Fr. 3.50 für die Sozialversicherungen und Fr. 1.40 für die Quellensteuer. Die Putzfrau erhält so abzüglich AHV-Angestelltenanteil und Quellensteuer Fr. 24.85 pro Stunde. Als Arbeitgeber trägt man Kosten von Fr. 29.75 pro Stunde.
Unfallversicherung abschliessen. Die Prämie beträgt pro Jahr in der Regel 100 Franken.
Wer diesen administrativen Aufwand scheut, findet gegen eine Gebühr Hilfe im Internet unter www.quitt.ch und www.zas.ch. Dort kann man für die Putzfrau auch eine Unfall- und Krankentaggeldversicherung abschliessen.
Eine Vorlage für einen Arbeitsvertrag ist zu finden auf /Service/Musterbriefe/Recht und Arbeit.