Ende September hat für rote und orangefarbene Einzahlungsscheine das letzte Stündlein geschlagen: Post und Banken verarbeiten nachher nur noch Einzahlungsscheine mit dem QR-Code. Die neuen Formulare sind weiss, damit sie maschinell besser gelesen werden können. Der QR-Code («Quick response») besteht aus kleinen schwarzen Quadraten. Er enthält alle für die Überweisung nötigen Informationen.
Wer Ende September wichtige Zahlungsfristen einzuhalten hat, muss aufpassen. Die nicht rechtzeitige Überweisung eines Prozessvorschusses für ein Gerichtsfahren etwa kann dazu führen, dass ein Verfahren beendet ist, weil die Klage also als zurückgezogen gilt. Und wenn der Mietzins nicht rechtzeitig beim Vermieter eintrifft, kann das im schlimmsten Fall zu einer Kündigung führen.
Grösste Änderungen beim E-Banking
Die gute Nachricht: Für alle, die ihre Rechnungen mit Zahlungsauftrag per Post oder am Schalter einzahlen, ändert sich nichts. Sie müssen nur darauf achten, dass sie ab Ende September keine roten oder orangen Einzahlungsscheine mehr verwenden, sondern nur noch weisse mit QR-Code.
Anders bei Einzahlungen per E-Banking. Hier müssen die Kontoangaben und die Referenznummer neu eingegeben werden. Beide sind auf dem QR-Einzahlungsschein ersichtlich (siehe Bild im PDF). Folgendes ist zu beachten:
- Daueraufträge: Daueraufträge, die auf roten oder orangefarbenen Einzahlungsscheinen basieren, sind ab Oktober ungültig. Wer Ärger vermeiden will, sollte deshalb seine Daueraufträge überprüfen und vom Vermieter eine neue Rechnung mit QR-Code verlangen.
- Handy-Zahlungen: Die Umstellung auf QR-Code ist für jene Bankkunden einfach, die ihre Rechnungen mit dem Handy bezahlen und die allfällig dazu benötigte App ihrer Bank installiert haben. Das Bezahlen geht schnell: QR-Code scannen, Angaben prüfen und bestätigen. Das fehleranfällige Eintippen von Konto- und Referenznummern entfällt, ist aber weiterhin möglich.
- Computer-Zahlungen: QR-Rechnungen per Computer zu erledigen, ist umständlicher. Wer QR-Einzahlungsscheine am PC einlesen will, braucht ein QR-Lesegerät. Das ist nicht gerade billig. Beispiel: Der «Crealogix Payeye – Swiss QR Code Reader» kostet bei Digitec.ch zurzeit 199 Franken.
Als QR-Lesegerät fürs Bezahlen am PC kann aber auch das Handy dienen. Beispiel: Kunden der Zürcher Kantonalbank müssen dafür deren «Mobile Banking»-App auf das Smartphone laden und bei der Bank registrieren. Auch Raiffeisen-Kunden müssen eine App auf dem Handy aktivieren. Kunden der UBS oder der Postfinance können den QR-Code mit der Webcam direkt am Computer einlesen.
QR-Rechnung selber erstellen und bestellen
Wer einen Einzahlungsschein verschicken will, kann ihn am Computer erstellen – etwa mit dem QR-Generator der Hausbank oder der Postfinance (postfinance.ch -> Support -> Service -> Tools und Rechner -> QR-Generator). Solche Programme erstellen einen QR-Einzahlungsschein im PDF-Format. Wer die Rechnung ausdrucken will, sollte dies auf perforiertem Papier tun, damit der Zahlteil leicht abgetrennt werden kann. Perforiertes Papier für QR-Rechnungen ist unter anderem im Postshop erhältlich.
Viele Banken senden ihren Kunden auf Wunsch vorgedruckte Einzahlungsscheine. Bei diesen können die Angaben des Zahlers sowie der Betrag wie bei den bisherigen Einzahlungsscheinen von Hand eingefügt werden.