Rabattkarte war illegal
«Verbotenes Schneeballsystem»: So das Urteil des St. Galler Kantonsgerichts über die Rabattkarte Swiss Global Card, die Einkaufs-Vergünstigungen versprach.
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K-Tipp 11/2005
01.06.2005
Ernst Meierhofer - emeierhofer@ktipp.ch
Regelmässig tauchen in der Schweiz Rabattkarten auf, die Vergünstigungen in Aussicht stellen. Wer die Karte kauft, erhält in ausgewählten Geschäften Rabatte, falls er diese Karte beim Shoppen vorweist.
«Top-Einkäufe zu Super-Preisen» versprach etwa die Diwa Card AG im Jahr 1996. Die Firma gibt es inzwischen nicht mehr.
In Ausgabe 11/04 schrieb der K-Tipp über Vipcard: «Sie kostet 185 Franken pro Jahr, bringt aber kaum Vorteile.» So erstaunt es denn nicht, dass ge...
Regelmässig tauchen in der Schweiz Rabattkarten auf, die Vergünstigungen in Aussicht stellen. Wer die Karte kauft, erhält in ausgewählten Geschäften Rabatte, falls er diese Karte beim Shoppen vorweist.
«Top-Einkäufe zu Super-Preisen» versprach etwa die Diwa Card AG im Jahr 1996. Die Firma gibt es inzwischen nicht mehr.
In Ausgabe 11/04 schrieb der K-Tipp über Vipcard: «Sie kostet 185 Franken pro Jahr, bringt aber kaum Vorteile.» So erstaunt es denn nicht, dass gemäss den Betreibern der Vipcard kaum mehr als 1000 Stück im Umlauf sind.
In der Vergangenheit haben viele solcher Systeme Schiffbruch erlitten. Der Grund: Wer sich zu fragen getraut, erhält in vielen Geschäften so oder so Rabatt - häufig im gleichen Rahmen wie mit Karte.
Auch die Swiss Global Card (für 468 Franken Jahresgebühr) ist auf Grund gelaufen. Ihr wurde das Vertriebssystem zum Verhängnis. Die Betreiber wollten sie im Direktvertrieb unter die Leute bringen: Wer eine Karte kaufte und Neukunden gewann, erhielt für solche Anwerbungen Geld bar auf die Hand.
Dies hat das St. Galler Kantonsgericht rechtskräftig als verbotenes Schneeballsystem taxiert. Begründung: Besitzer der Karte hatten nur dann einen echten finanziellen Vorteil, wenn sie neue Mitglieder warben, die ihrerseits wieder auf Kundenfang gingen.
Denn der eigentliche Bestimmungszweck der Karte (Rabatte beim Einkaufen) war finanziell nicht attraktiv. Das hat das Gericht vorgerechnet: Bei einem Mitgliederbeitrag von 468 Franken pro Jahr und durchschnittlich 20 Prozent Rabatt hätte man jährlich für 2340 Franken einkaufen müssen. «Ein solcher Umsatz wurde von einem durchschnittlichen Mitglied nicht erreicht.»
Die Swiss Global Card war für den Käufer also ein Flop.
Davon lassen sich allerdings Bruno und Mateo Rivas aus St. Gallen nicht abschrecken. Sie haben die Swiss Global Card den Gründern abgekauft und wollen demnächst einen Neustart wagen. Diesmal sei alles legal, versicherte Bruno Rivas dem K-Tipp.
Das ist ein verbotenes Schneeballsystem
Die Lotterieverordnung verbietet in Artikel 43 lotterieähnliche Veranstaltungen, «bei denen das Schneeballsystem (Lawinen-, Hydra-, Gella- oder Multiplexsystem) zur Anwendung kommt».
Und: «Eine solche Veranstaltung liegt vor, wenn die Lieferung von Waren, die Ausrichtung von Prämien oder andere Leistungen zu Bedingungen in Aussicht gestellt werden, die für die Teilnehmer nur dann einen Vorteil bedeuten, wenn es ihnen gelingt, weitere Personen zum Abschluss gleicher Geschäfte zu veranlassen.»
Fazit: Wenn Produkte oder Dienstleistungen über eine Direkt-Verkaufsorganisation vertrieben werden, ist immer die Gefahr vorhanden, dass ein Richter das als illegales Schneeballsystem taxiert.