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K-Tipp 19/2023
14.11.2023
Ja. Die Verjährungsfrist für die Radio-und-Fernsehgebühr beträgt fünf Jahre. Daher müssen Sie die Rechnung vollständig begleichen. Zahlen müssten Sie nur dann nicht, wenn Sie oder eine andere Person in Ihrem Haushalt Ergänzungsleistungen beziehen würde. Bezüger von Ergänzungsleistungen werden auf Gesuch hin rückwirkend für bis zu fünf Jahre von der Radio-TV-Abgabe befreit.
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