K-Tipp-Leser Walter Greco aus Zürich betreibt ein Malergeschäft. Seine Frau Claudia erledigt die Büroarbeiten zu Hause. Das Paar zahlt wie alle Haushalte die Radio- und Fernsehsteuer. Dafür erhielten die Grecos in diesem Jahr bereits eine Rechnung der Serafe AG über 365 Franken. Serafe ersetzt die Billag und erhebt neu die Gebühren für Privathaushalte.
Je höher der Umsatz, umso höher die Steuer
Vor kurzem erhielten die Grecos von der Eidgenössischen Steuerverwaltung eine zusätzliche Rechnung für Radio und Fernsehen in der Höhe von 365 Franken – und zwar für das Malergeschäft. Claudia Greco ist empört: «Ich brauche den gleichen Computer privat und geschäftlich, das gleiche Radio privat und geschäftlich, alles in den gleichen Räumen. Müssen wir tatsächlich doppelt bezahlen?», fragte sie den K-Tipp.
Die Antwort lautet: ja. Selbständige, die zu Hause arbeiten, müssen seit diesem Jahr zweimal zahlen: Einmal als Privatperson, einmal als Erwerbstätiger. Grund ist das revidierte Bundesgesetz über Radio und Fernsehen. Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen ab einem Umsatz von 500 000 Franken grundsätzlich abgabepflichtig sind – also auch der Betrieb der Grecos mit einem bis zwei Mitarbeitern und einem jährlichen Umsatz von 500 000 bis 800 000 Franken.
Als Unternehmen gilt, wer bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung als mehrwertsteuerpflichtig eingetragen ist. Dazu zählen auch alle Selbständigerwerbenden mit einem Umsatz über 500 000 Franken jährlich. Je höher der Umsatz ist, desto höher ist die Radio- und TV-Steuer. Die jährliche Abgabe liegt neu zwischen 365 und 35 590 Franken (siehe Tabelle im PDF). Das ist deutlich mehr als früher: Bis zum vergangenen Jahr zahlten Unternehmen für Radio und Fernsehen zusammen nur zwischen 598 und 1374 Franken.
«Jetzt zahle ich mehr als das Vierfache»
Zahlreiche Selbständige und Unternehmer beschwerten sich beim K-Tipp über die neue Steuer. Einer von ihnen ist der Garagenbetreiber Roger Jud aus Merenschwand AG. In seinem Betrieb läuft im Hintergrund ein kleines Radio. Dafür zahlte er bisher Fr. 218.40 pro Jahr. Neu muss die Garage 910 Franken hinblättern. «Das ist mehr als das Vierfache», ärgert sich Jud.
Neu spielt es übrigens keine Rolle mehr, ob man tatsächlich Radio- und Fernsehprogramme empfangen kann. Die frühere empfangsabhängige Gebühr wurde durch eine Steuer ersetzt, die voraussetzungslos geschuldet ist. Unternehmer müssen nur dann nicht zahlen, wenn ihr Jahresumsatz unter einer halben Million Franken liegt. Eine Rückerstattung beantragen können zudem alle Unternehmer bis zu einem Umsatz von 999 999 Franken, wenn sie weniger als 3650 Franken Gewinn erzielen.
Die happige Radio- und TV-Steuer für Selbständige und Unternehmen stösst auf breiten Widerstand. So hat der Zürcher Nationalrat Gregor Rutz (SVP) eine parlamentarische Initiative zur Abschaffung der Radio- und Fernseh-Abgabe für Unternehmen eingereicht. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats unterstützte seine Forderung.