A wie Alleiniges Benützungsrecht

Gartensitzplätze und Dachterrassen können nicht zu Sonderrecht ausgeschieden werden. Die Eigentümer der jeweiligen Wohnung dürfen sie aber exklusiv benützen. Dieses alleinige Benützungsrecht wird ihnen in der Regel 

via Reglement eingeräumt. Die Inhaber dieses Rechts sind dann allein für den normalen Unterhalt des Gartens oder der Dach­terrasse verantwortlich. Sie m&uu...