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Ein Wirt wurde zu einer Busse von 200 Franken verurteilt, weil er und seine Gäste in einer Bar geraucht hatten. Vor Gericht machte er geltend, sein Lokal sei nicht öffentlich zugänglich. Es stehe nur Mitgliedern eines von ihm selbst mitgegründeten Vereins offen, die einen Mitgliederbeitrag von 10 Franken zahlen.
Damit kam der Wirt nicht durch. Sein Verein diene nur dazu, das Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen zu umgehen, sagt das Bundesgericht.
Bundesgericht, Urteil 6B_75/2012 vom 26. 10. 2012
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