Daniela Barrera aus Breganzona TI war überrrascht, als sie im August vom Inkassobüro Alphapay eine Zahlungs-aufforderung erhielt. Aus einem Verlustschein bestehe eine Forderung über Fr. 817.45, hiess es. Sie solle doch «im beiderseitigen Interesse» einen Vorschlag zur Zahlung machen – allenfalls auch in Raten.
Von einem «beiderseitigen Interesse» konnte allerdings keine Rede sein. Zwar war Daniela Barrera tatsächlich einmal mit der Zahlung der Billag-Rechnung im Verzug. Sie war deshalb sogar betrieben worden. Und die Billag hatte einen Verlustschein über Fr. 817.45 erhalten. Aber das war 2004. Und 2006 hat Daniela Barrera den Betrag bezahlt. Vor sieben Jahren also.
Warum fordert Alphapay den Betrag nun nochmals? Weil sie von der Billag fälschlicherweise den Auftrag erhalten hat. Billag-Sprecher Jonny Kopp sagt: «Bei der Umstellung auf ein neues Informatiksystem ist ein Fehler passiert.» Deshalb habe die Billag nicht gemerkt, dass der Verlustschein längst gelöscht ist.
Ungerechtfertigte Mahnungen
Ebenfalls zu Unrecht wurde Nina Röthlisberger aus Solothurn gemahnt. Sie war im Februar von Biberist SO nach Solothurn umgezogen. Den Umzug hatte sie der Billag gemeldet. Auf dem Formular hatte sie zwar die neue Strasse, aber fälschlicherweise den alten Ortsnamen eingetragen. Gleichentags schickte Röthlisberger der Billag ein E-Mail und bat sie, den Fehler zu korrigieren.
Eine Antwort erhielt sie nie. Auch keine Rechnung. Und auch keine Mahnung. Aber im Juli eine zweite Mahnung. Mit Mahnspesen von 5 Franken. Sie klärte das Problem telefonisch und bezahlte die Rechnung abzüglich der Mahnspesen.
Doch auch die nächste Rechnung kam nicht an. Stattdessen im August wieder eine Mahnung. Wieder mit zusätzlichen 5 Franken. Natürlich zahlte Nina Röthlisberger die Mahnspesen auch dieses Mal nicht.
Retouren bleiben bis zu 6 Monate liegen
Jonny Kopp muss auch in diesem Fall zugeben: «Es handelt sich um einen Fehler bei uns.» Die Adresse sei, obwohl sie seit Februar bekannt war, erst im Juni korrigiert worden. Rechnung und Mahnung seien an die alte Adresse verschickt worden und daher unzustellbar gewesen. Erst die zweite Mahnung sei dann angekommen.
Doch warum hat die Billag nichts unternommen, nachdem ihr die Post die unzustellbaren Rechnungen retourniert hatte? «Wir bearbeiten die Retouren schon», sagt Kopp, «aber das kann drei Monate oder auch mal ein halbes Jahr dauern.»
Damit bestätigt Kopp den Eindruck, den auch Nina Röthlisberger hatte: Die Billag – eine Tochter der Swisscom – ist am Anschlag. Ähnlich, wie das bei der Cablecom der Fall ist (K-Tipp 16/13). «Eine Zeitlang», berichtet Leserin Nina Röthlisberger, «stand auf der Billag-Homepage sogar, dass die Firma überlastet sei. Man solle deshalb einfach abwarten.»
Anmeldung nicht verarbeitet
Zuweilen scheint die Billag sogar Mühe mit ganz normalen Anmeldungen zu haben.
Eine weitere K-Tipp-Leserin meldete sich vor beinahe eineinhalb Jahren auf www.billag.com an. Nichts passierte. Im Februar hatte sie Besuch von einem Billag-Kontrolleur. Sie zeigte ihm die Anmeldung. Er versprach, sich darum zu kümmern. Wieder passierte nichts. Im September rief die Frau bei der Billag an. Auch das nützte nichts. Nicht einmal ein eingeschriebener Brief brachte Erfolg.
«Eine Verkettung von Fehlern»
Erst als der K-Tipp intervenierte, klappte es mit der Anmeldung. «Leider gab es auf unserer Seite eine Verkettung von Fehlern und Missverständnissen», sagt Billag-Sprecher Jonny Kopp. Mitarbeiter hätten mehrmals versucht, die Adresse zu ändern, und dabei nicht gemerkt, dass sie die Anmeldung der K-Tipp-Leserin noch gar nicht verarbeitet hatten.