Der Auftrag in der Bundesverfassung ist klar: Die Kantone müssen für Streitigkeiten zwischen privaten Konsumenten und gewerblichen Anbietern ein «einfaches und rasches Gerichtsverfahren» vorsehen. Dieses Verfahren ist zum Beispiel anwendbar beim Streit eines Kunden mit seiner Leasinggesellschaft oder seinem Telefonanbieter. Und zwar immer dann, wenn es um höchstens 20 000 Franken geht.



Die meisten Kantone haben sich für die Konsumenten kein Bein ausgerissen. Sie behandeln Ko...