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Eine Töfffahrerin stand nachts auf der Autobahn in einem Stau. Als sie die Geduld verlor, fuhr sie rechts auf dem Pannenstreifen langsam an der stehenden Autokolonne vorbei - bis sie nach einem Kilometer zu einer Autobahnausfahrt kam.
Dieses verbotene Rechtsüberholen stellt eine mittelschwere Verletzung der Verkehrsregeln dar, entschied das Bundesgericht. Die kantonale Behörde war also im Recht, als sie der Frau den Ausweis für einen Monat entzog und sie mit 350 Franken büsst...
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