Rechtsberater abgeblitzt
Rechtsberater Daniel Weber ist vom Bundesgericht wegen Veruntreuung verurteilt worden, schrieb der
K-Tipp vor einem Jahr. Seine Schritte gegen diese Veröffentlichung blieben erfolglos.
Inhalt
K-Tipp 12/2014
18.06.2014
Ernst Meierhofer
Meine Vorstrafen sind mir wurscht»: So zitierte der K-Tipp in Ausgabe 13/2013 Daniel Weber, der nach eigenen Angaben «Rechtsberatungen aller Art» macht. Im Artikel stand, er sei wegen Veruntreuung, Nötigung und Urkundenfälschung verurteilt worden.
Wegen dieses Artikels beschwerte sich Weber beim Presserat: Seine Verurteilungen seien «Baga...
Meine Vorstrafen sind mir wurscht»: So zitierte der K-Tipp in Ausgabe 13/2013 Daniel Weber, der nach eigenen Angaben «Rechtsberatungen aller Art» macht. Im Artikel stand, er sei wegen Veruntreuung, Nötigung und Urkundenfälschung verurteilt worden.
Wegen dieses Artikels beschwerte sich Weber beim Presserat: Seine Verurteilungen seien «Bagatellen», und es habe kein öffentliches Interesse bestanden, seinen vollen Namen zu nennen und seine Homepage abzubilden.
«Offenkundig faktenwidrig»
Der Presserat liess Weber abblitzen. Grund: Wenn Beschwerdeführer gleichzeitig noch ein Gerichtsverfahren laufen lassen, behandelt der Presserat ihre Eingaben nicht. Das steht so im Reglement des Presserates.
In der Tat hatte Weber gleichzeitig den Gerichtsweg eingeschlagen. Er wollte dem K-Tipp gerichtlich verbieten lassen, künftig noch einmal über ihn zu berichten. Dieses Gerichtsverfahren verneinte Weber, als ihn der Presserat danach fragte – und zwar zweimal. Der Presserat schrieb deshalb, Webers «Nein» zum hängigen Verfahren sei «offenkundig faktenwidrig» gewesen.
Im Zusammenhang mit dem K-Tipp-Artikel ist Weber noch in anderen Punkten gescheitert:
- Die Gerichtseingabe für ein Publikationsverbot zog Weber zurück. Das Bezirksgericht Zürich nahm dies zur Kenntnis, auferlegte ihm aber 1000 Franken Gerichtskosten. Gegen diese Kostenauflage wehrte sich Weber bis vor Bundesgericht – vergeblich.
- Im Anschluss an den Artikel erschien im K-Tipp ein Leserbrief von Werner Schiess aus Abtwil SG. Er schrieb, Weber habe sich ihm gegenüber schriftlich als Rechtsanwalt bezeichnet – obwohl er nur sechs Semester Jus studiert hat. Eine Strafanzeige Webers gegen Schiess wegen Verleumdung brachte nichts. Das Untersuchungsamt Gossau SG stellt fest, dass der Leserbrief der Wahrheit entsprach.
- Nachdem die Gratiszeitung «20 Minuten» die K-Tipp-Geschichte aufgegriffen hatte, beschwerte sich Weber beim Presserat auch über die Tamedia, die diese Zeitung herausgibt. Doch auch da hatte Weber keinen Erfolg, weil er auch hier gleichzeitig gegen «20 Minuten» eine Gerichtsklage eingereicht hatte. Auch gerichtliche Schritte gegen «20 Minuten» brachten bisher nichts. Daniel Weber wollte zu alledem nicht Stellung nehmen. Er hat dem K-Tipp «jegliche weitere Kontaktaufnahme» mit ihm untersagt.