Eine Frau fuhr auf der Überholspur in einer ­Kolonne mit Tempo 80 bis 90, der Verkehr auf der Normalspur war weniger dicht. Sie schwenkte deshalb auf den ­Normalstreifen, erhöhte dort ihr Tempo, fuhr an zwei Personenwagen vorbei und bog wieder auf die Überholspur ein, nachdem sie auf einen langsamer fahrenden Lastwagen aufgeschlossen hatte.

Das Bundesgericht bestätigte die Verurteilung wegen grober Verletzung von Verkehrsregeln zu 500 Franken Busse sowie zu einer bedingten Geldstrafe von 5800 Franken. Das Argument der Frau, sie habe mit dem Fahrstreifenwechsel gar nicht primär die Absicht gehabt, die vor ihr fahrenden Fahrzeuge rechts zu überholen, nützte nichts.

Zusätzlich muss die Frau dem Bundesgericht 4000 Franken Gerichts­kosten zahlen, und es droht ihr ein dreimonatiger Fahrausweisentzug.   

Bundesgericht, Urteil 6B_903/2010 vom 4. 1. 2011