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Hausmittel: Die Chemikalien von Anti-Schimmel-Sprays können laut dem deutschen Umweltbundesamt über lange Zeit in Räumen verbleiben und die Luft belasten. Bewährte Alternativen sind 70-prozentiger Alkohol, Brennspiritus und Isopropylalkohol aus der Drogerie. Diese Mittel verflüchtigen sich nach der Anwendung.
Vorbeugen: Die Luftfeuchtigkeit in einem Raum sollte nicht über 55 Prozent steigen. Pro Tag drei- oder viermal stosslüften. 5 bis 10 Minuten Durchzug reichen aus. Räume zudem nicht auskühlen lassen: Tagsüber sollte die Raumtemperatur nicht weit unter 20 Grad fallen. Fenster in der kühlen Jahreszeit nicht kippen. Zwischen Möbeln und Aussenwänden rund 10 Zentimeter Abstand lassen – so kann die Luft zirkulieren.
Tipps für Mieter: Bei Pilzbefall können Mieter vom Vermieter verlangen, dass er den Schimmelpilz fachgerecht beseitigt. Wird er trotz Mahnung nicht aktiv, kann der Mieter den Pilz selber beseitigen lassen und dem Vermieter Rechnung stellen. Die Alternative: Eine Klage bei der Schlichtungsbehörde für Mietsachen. Sie soll den Vermieter dazu verpflichten, den Mangel zu beheben. Zudem kann der Mieter verlangen, dass der Mietzins so lange reduziert wird, bis der Pilz entfernt ist.
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