Rehpfeffer enthält Rehfleisch, das vorgekocht ist. Wenn der Hersteller gekochtes Reh verkauft, darf er es nicht mehr unter der Bezeichnung «Fleisch» anbieten. Durch die Verarbeitung zum Rehpeffer wurde das Rehfleisch zum «Fleischerzeugnis». Laut Gesetz handelt es sich dabei um ein Lebensmittel, das nicht wie Frischfleisch aussieht, wenn man es zerschneidet. In der Regel sind es also vorgekochte Produkte. Ist das Fleisch noch roh, aber bereits gewürzt oder mariniert, ist die Angabe «Fleischzubereitung» Pflicht.