Reinfall mit Medifit
Ein Verkäufer versprach, man könne die gekaufte Matratze zurückgeben - doch Medifit will sich nicht an die Zusage halten.
Inhalt
K-Tipp 10/2003
21.05.2003
Ernst Meierhofer
Direktverkauf nennt sich das, was die Firma Medifit aus Wädenswil ZH macht: Man lockt Leute mit Wettbewerben oder sonstigen Versprechen an eine Verkaufsveranstaltung - und dort schwatzt man ihnen teure Waren auf.
Dass die provisionsabhängigen Verkäufer bei der Anpreisung ihrer Waren oft übertreiben oder gar Unwahrheiten verbreiten - das ist eine unweigerliche Folge dieser Verkaufsmethode.
Ein Beispiel: Im Januar fand in Rüti ZH im Restaurant Laufenbach eine Med...
Direktverkauf nennt sich das, was die Firma Medifit aus Wädenswil ZH macht: Man lockt Leute mit Wettbewerben oder sonstigen Versprechen an eine Verkaufsveranstaltung - und dort schwatzt man ihnen teure Waren auf.
Dass die provisionsabhängigen Verkäufer bei der Anpreisung ihrer Waren oft übertreiben oder gar Unwahrheiten verbreiten - das ist eine unweigerliche Folge dieser Verkaufsmethode.
Ein Beispiel: Im Januar fand in Rüti ZH im Restaurant Laufenbach eine Medifit-Verkaufsveranstaltung für Matratzen statt. Auch Antoinette Hauser aus Wetzikon ZH war zugegen; sie unterschrieb für eine «Vaku-Flex»-Matratze für 798 Franken. Wer in einem Fachgeschäft eine Matratze kauft, kann dort kurz probeliegen. Diesen Service bot Medifit in Rüti nicht; der Verkäufer hatte lediglich ein Matratzenmuster dabei, das zum Probeliegen zu klein war.
Hauser erinnert sich deswegen ganz genau an die mündliche Zusage von Verkäufer Kleinwegener: Sie könne die Matratze innert 30 Tagen zurückgeben, falls sie damit nicht zufrieden sei.
«Wegen der neuen Matratze hatte ich dauernd Rückenschmerzen», klagt Hauser heute. Als sie aber von ihrem Rückgaberecht Gebrauch machen wollte, schaltete Medifit auf stur. Das sei nicht möglich.
Und: «Herr D. Kleinwegener hat nicht die Kompetenz, solche Versprechen zu machen.»
Als sich der K-Tipp nach den Fakten erkundigte, liess Medifit durch einen Anwalt ausrichten: «Die Behauptung der Kundin ist frei erfunden.» Der Verkäufer habe ihr kein Rückgaberecht zugesichert, sein Vorgehen sei «in jeder Beziehung einwandfrei».
Aber: Dem K-Tipp liegen schriftliche Aussagen von sieben Zeugen vor. Sie bestätigen einhellig, dass ein Rückgaberecht mündlich zugesichert wurde.
Der K-Tipp hat Antoinette Hauser deshalb geraten, hart zu bleiben und die Rechnung nicht zu zahlen. Denn versprochen ist versprochen.
Und alle Teilnehmer von Verkaufs-Shows müssen wissen: Um Streit zu vermeiden, sollte man sich mündliche Zusagen immer schriftlich bestätigen lassen. Sonst sind die tollen Sprüche an Verkaufsveranstaltungen nichts wert.