Reiseanbieter missachten neue Vorschriften
Keine versteckten Zuschläge mehr: Das ist für Reisewerbung seit Juni klar vorgeschrieben. Doch die Verstösse sind zahlreich.
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K-Tipp 15/2006
20.09.2006
Gery Schwager - gery.schwager@ktipp.ch
Exakt 500 Franken sollte der New-York-Flug kosten. So jedenfalls war er in der Rubrik «aktuelle Tarifhits» auf der Website des zur Travelhouse-Gruppe gehörenden Reiseanbieters Flugshop ausgeschrieben.
Faktisch kostete der Flug indes Fr. 816.50 - im beworbenen Preis blieben Flughafentaxen und Treibstoffzuschlag von total Fr. 316.50 schlicht ausgeklammert.
Das ist de?nitiv nicht mehr zulässig. Die seit dem 1. Juni dieses Jahres geltenden Bestimmungen über die Pre...
Exakt 500 Franken sollte der New-York-Flug kosten. So jedenfalls war er in der Rubrik «aktuelle Tarifhits» auf der Website des zur Travelhouse-Gruppe gehörenden Reiseanbieters Flugshop ausgeschrieben.
Faktisch kostete der Flug indes Fr. 816.50 - im beworbenen Preis blieben Flughafentaxen und Treibstoffzuschlag von total Fr. 316.50 schlicht ausgeklammert.
Das ist de?nitiv nicht mehr zulässig. Die seit dem 1. Juni dieses Jahres geltenden Bestimmungen über die Preisbekanntgabe in der Reisewerbung schreiben klipp und klar vor, dass stets der tatsächlich zu zahlende Preis anzugeben ist. Nicht frei wählbare Kostenfaktoren wie Hafen- und Flughafentaxen, Sicherheitsgebühren und Treibstoffzuschläge müssen zwingend enthalten sein.
Travelhouse sagt dazu, man halte sich im Grundsatz bei sämtlichen Preispublikationen an die Vorschriften. Bei der erwähnten Rubrik auf der Flugshop-Website gebe es aber «ein technisches Problem», das man jetzt möglichst rasch lösen wolle.
Ähnlich tönt es bei den Online-Reisebüros Webtravel und Reisehit. Beide Anbieter warben für Reisearrangements mit Preisen ohne Taxen und Gebühren. Webtravel will diese Praxis nun «in nützlicher Frist ändern», Reisehit hat das bereits getan.
Irreguläres auch in gedruckter Werbung
Auf irreguläre Reisewerbung stösst man aber nicht nur im Internet, sondern auch in Zeitungen und Zeitschriften. Einige Beispiele:
- Der Kreuzfahrten-Spezialist Cruisecenter pries in Inseraten «Budgetkreuzfahrten ins westliche Mittelmeer» zu «Hammerpreisen» ab 444 Franken an; die obligatorischen Hafentaxen von 190 Franken waren in diesem Preis nicht enthalten. Auf Anfrage des K-Tipp kündigt Cruisecenter an, die Reisepreise in Zukunft korrekt auszuweisen.
- Konkurrent Cruisetour schrieb seine Transatlantik-Kreuzfahrten aus, ohne die bei den Flügen zum und vom Hafen anfallenden Flughafentaxen einzurechnen. Da sei ein Fehler passiert, sagt Direktor Bruno Bettini, man werde diese Taxen künftig «vorschriftsgemäss in den Endpreis integrieren».
- Mehrere Busreisefirmen werben mit Preisen, bei denen eine Auftragspauschale hinzukommt. Das ist laut Guido Sutter vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) unzulässig, sofern die Reise einzig beim werbenden Anbieter gebucht werden kann - die Auftragspauschale ist dann ja zwingend zu bezahlen. Beim Seco, zuständig für die Kontrolle in Sachen Preisbekanntgabe, konstatiert man nüchtern, die neuen Vorschriften seien in der Busreisebranche «offenbar noch nicht genügend bekannt».
Air Berlin: Wichtige Infos in Mikroschrift
In Inseraten noch immer anzutreffen ist auch die Masche, wichtige Infos ganz klein zu drucken. So erkennt man in einer Anzeige der Air Berlin zwar problemlos: Gewisse Flüge ab Zürich gibt es schon ab 49 Franken. Dass es sich dabei um Einwegtarife handelt, teilt die Airline aber nur in mickriger Schriftgrösse mit.
Dabei steht laut Sutter fest: Bei Flugangeboten muss klar angegeben sein, ob sich der Preis auf einen Einweg- oder auf einen Retourflug bezieht. «Und Angaben im Kleingedruckten gelten in der Regel nicht als klar und deutlich.»
Das scheint jetzt auch bis zur Air Berlin durchgedrungen zu sein. Sprecher Christian Wulf versichert auf Anfrage, künftig werde eine besser lesbare Schriftgrösse verwendet.
Swiss will sich bessern
Wer auf der Website der Airline Swiss einen Flug buchen will, muss sich meist durch mehrere Seiten klicken. Dass neben dem angezeigten Preis auch Flughafentaxen und Treibstoffzuschlag zu bezahlen sind und wie viel diese kosten, wird erst am Schluss des Buchungsvorganges deutlich.
Andere Fluggesellschaften sind da kundenfreundlicher. Bei Air France und Air Berlin beispielsweise sind während der Online-Buchung vom ersten Schritt an sämtliche Taxen und Zuschläge im angezeigten Preis inbegriffen.
Immerhin: Das soll künftig auch bei der Swiss so sein. Sprecher Dominik Werner: «Die Anpassung sollte im Laufe dieses Herbsts erfolgen.»