Die gute Nachricht zuerst: Die früher verbreitete Praxis, fakultative Zusatzleistungen – etwa eine Reiseversicherung – beim Buchen einer Reise oder eines Flugs voreinzustellen, ist selten geworden (K-Tipp 12/12). Offenbar weiss die Tourismusbranche inzwischen, dass die Preisbekanntgabeverordnung solche Methoden verbietet. In der Stichprobe des K-Tipp scherte einzig Cheaptickets.ch aus: Hier war ein «Airline Insolvenzschutz» für 8 Franken voreingestellt.
Das neuste Info-Blatt des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) für die Reiseunternehmen ist seit Anfang Jahr in Kraft. Es regelt die Preisangaben präziser als bisher. Wie gut hält sich die Reisebranche daran? Das Resultat der Stichprobe bei Ferienkatalogen, Flug- und Reiseportalen im Internet ist eher ernüchternd.
So müsste bei Pauschalreisen in den Katalogen «gut lesbar» angegeben sein, wie lange die Preise gültig sind. Nur: Häufig sucht man vergeblich nach einer Mindestgültigkeitsdauer – so zum Beispiel in den Katalogen «Eurostädte» von Railtour und «Paris & Städte in Frankreich» von Frantour, beides Marken der Kuoni Reisen AG. Die Preise werden darin vielmehr definiert als «Richtpreise bei Stand der Drucklegung im Dezember 2015», die «tagesaktuell angepasst» werden könnten. Kuoni verspricht, die Preisbeschreibung in den nächsten Katalogausgaben deutlicher zu formulieren.
Auch die Kataloge «Spanien & Portugal» sowie «Griechenland, Zypern» von Hotelplan nennen keine Mindestgültigkeitsdauer. Hotelplan erklärt, diese Frist müsse nur bei Pauschalreisen angegeben werden. In den Preislisten der erwähnten Kataloge seien aber ausschliesslich Einzelleistungen ausgeschrieben. Das trifft zwar zu. Doch wenn potenzielle Kunden schon bei Erscheinen eines Katalogs rätseln müssen, ob sie zu den publizierten Preisen buchen können, nützen ihnen Preisangaben herzlich wenig.
Bei Flugreisen muss nach den Vorschriften des Seco der zu bezahlende Preis «von Anfang der Buchung durch den ganzen Buchungsvorgang hindurch» angegeben werden. Der Preis muss alle Steuern sowie unvermeidbaren Gebühren, Entgelte und Zuschläge einschliessen. Also auch Kreditkartengebühren – es sei denn, der Flugverkäufer akzeptiere «ein anderes kostenloses und in der Schweiz handelsübliches Zahlungsmittel».
So viel zur Theorie. In der Stichprobe zeigte sich ein anderes Bild. Diverse Internet-Reiseportale gaben zwingende Kosten erst im Laufe oder am Ende des Buchungsprozesses an. So war auf Ebookers.ch und anderen Portalen die Kreditkartengebühr auch bei Flügen, die nur mit Kreditkarte bezahlt werden konnten, nicht von Anfang an im Preis enthalten. Auf Edreams.ch und auf Opodo.ch kam während der Flugbuchung eine «Servicepauschale» dazu. Auf Globetrotter.ch eine «Buchungsgebühr». Auf Discountfluege.ch eine «Handlingfee». Und auf Bravofly.ch ein Posten «weitere Dienstleistungen». Diese Zuschläge erhöhten den Preis um bis zu 40 Franken.
Vom K-Tipp auf die unzulängliche Preisangabe angesprochen, blieb Bravofly.ch eine Antwort schuldig. Die anderen Portale versprechen, die Mängel zu beheben und ihre Buchungsmaschinen den Vorschriften anzupassen.