Nein. Laut Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Mobiliar sind solche Zusatzkosten beispielsweise dann gedeckt, wenn jemand früher nach Hause reisen muss, weil eine nahestehende Person erkrankt.

Dies fällt unter die sogenannte Personen-Assistance bzw. Reisezwischenfall Versicherung.

Muss jemand aber länger im Ausland bleiben, weil dort lebende Verwandte erkranken oder verunfallen, besteht gemäss AVB bei fast keiner Versicherung eine Deckung.

Ausnahmen: Die Europäische Reiseversicherung zum Beispiel hätte in Ihrem Fall das Rückflugticket zahlen müssen.

Gemäss AVB besteht nämlich Versicherungsschutz, wenn «die versicherte Person ihre Reise abbrechen, unterbrechen oder verlängern muss», weil eine nicht mitreisende nahestehende Person unvorhergesehen schwer erkrankt, verunfallt oder stirbt.

Dann zahlt die Versicherung die Mehr­kosten für die Rückreise (Touristenklasse) sowie auch Kosten für Unterkunft und Verpflegung bis maximal 700 Franken.

Bei Basler, Elvia und Generali sowie beim TCS-Schutzbrief und bei der Zürich wäre Ihr Fall ebenfalls nicht gedeckt gewesen. Die Zürich sagte dem K-Tipp, sie würde in einem solchen Fall aber trotzdem zahlen aus Kulanz.