Im Mai letzten Jahres bestellt Norina Maurer aus Winter­thur ZH per Internet beim Ackermann-Versand ­einen Bikini. Kosten: Fr. 36.85. Im Oktober erhält sie Post der Inkassofirma EOS. Forderung: Fr. 151.60. Das Mädchen versichert den Eltern, nie eine Mahnung bekommen zu haben. 

Ackermann verlangt laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für jeden Monat Mahnspesen sowie 0,858 Prozent Verzugszins. Im Fall der Familie Maurer also etwa 30 Rappen. Nur: In den AGB steht auch, dass pro Monat ein Mindestbetrag von 5 Franken Verzugszins belastet werde. Das entspricht bei einem ausstehenden Betrag von knapp 37 Franken einem Jahreszins von über 160 Prozent. Zum Vergleich: Die Zinsobergrenze für Kreditzinsen bei Kleinkrediten liegt bei 10 Prozent pro Jahr.

Ackermann-Versand behauptet, die Kundin habe trotz dreimaliger Mahnung per A-Post keine Zahlung geleistet. Dem Vater war am Telefon gesagt worden, die Mahnungen seien per E-Mail geschickt worden. Auf dem Account der Tochter fanden die Eltern aber keine Meldungen. 

Der Vater von Norina hat schliesslich den ganzen geforderten Betrag bezahlt, um keinen weiteren Ärger zu bekommen. Er sagt: «Aber in Ordnung finde ich das nicht.» Er wolle andere Kunden vor dieser Kostenfalle warnen.

Auf die Frage des K-Tipp, wie sich ein Rechnungsbetrag innert knapp fünf Monaten vervierfachen kann, schreibt Ackermann: «Wir berechnen laut AGB einen effektiven Jahreszins von bis zu 15 Prozent. Dazu kommen Kontoführungs- und Mahngebühren. In diesem Falle tragen die Mahngebühren zur deutlichen Erhöhung bei.» 

So funktioniert Reklamation.ch 

Konsumenten deponieren eine Beschwerde, die betroffene Firma kann darauf individuell reagieren – und der Kunde bewertet dann den Service.