Inhalt
Genau 120 Leserbeschwerden verzeichnet die K-Tipp-Plattform Reklamation.ch zum Internetshop Techniworld.ch. Betreiberin ist die BHS Binkert Schweiz GmbH mit Sitz in Frick AG. Und immer geht es um das Gleiche: Bestellte und im Voraus bezahlte Ware wird nicht geliefert.
Zum Beispiel bei Markus Rugenberg aus Zürich: Am 28. Oktober 2018 hatte er einen Film-Dia-Scanner bestellt. Preis: 211 Franken, Lieferfrist laut Website drei bis vier Arbeitstage. Rugenberg zahlte im Voraus. Vier Monate sowie unzählige Anrufe und E-Mails später wartete er noch immer auf das Gerät. Erst als er sich Anfang März auf Reklamation.ch meldete, reagierte Techniworld und zahlte das Geld zurück.
Techniworld-Geschäftsführer Michael Binkert macht IT-Probleme verantwortlich und verspricht: «Wir rechnen in den nächsten zehn Tagen mit der Einführung des neuen Systems und damit mit einer deutlichen Effizienzsteigerung.»
Grundsätzlich gilt: Wer einen Kauf mit Kreditkarte abwickelt, hat laut Kleingedrucktem der Kartenherausgeber in der Regel 30 Tage nach Erhalt der Rechnung Zeit, eine Belastung zu beanstanden. Aber auch später kann man noch einen Antrag auf Stornierung stellen – einen «charge back», wie das im Fachjargon heisst. Auf Anfrage von K-Tipp versprechen die Herausgeber von Mastercard und Visa: «Unabhängig von der Frist wird jede Beanstandung individuell behandelt.» Und: «In Ausnahmefällen können Rückbelastungen auch später vorgenommen werden.»
Trotzdem sollten Kunden ihre Kreditkartenabrechnung jeweils sofort nach Erhalt prüfen – und bei nicht gelieferter Ware sofort reagieren.
So funktioniert Reklamation.ch
Konsumenten deponieren eine Beschwerde, die betroffene Firma kann darauf individuell reagieren – und der Kunde bewertet dann den Service.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
techniworld.ch
Michael Binkert lebt in Deutschland und entzieht sich damit zurzeit der Strafverfolgung. Bis am 9.10.20 war im Handelsregister ein Anwalt aus Riehen bei der BHS Binkert Schweiz GmbH mit Einzelunterschrift eingetragen. Ich habe mich entschieden bei diesem Anwalt privat mein Geld einzufordern. Er streitet jede Schuld ab. Er muss aus meiner Sicht das Geschäftsmodell gekannt und unterstützt haben. Ich bin gespannt, ob ich von ihm mein Geld erhalte. Ich vermute, dass er als Anwalt nicht begeistert sein wird von meiner Betreibung, falls ich diese noch machen muss.