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25.06.2020
Letzten Sommer brauchte Ahmet Zuka aus Moosseedorf BE ein neues Bett. In der Conforama-Filiale in Solothurn fand er ein Boxspring-Bett in der Grösse 160 x 200 Zentimeter. Kleiner Haken: Die Lieferfrist betrug einen Monat. Als Alternative bot der Verkäufer das gleiche Bett in der Grösse 180 x 200 Zentimeter an. Dieses sei schon in zwei Wochen abholbereit.
Zuka entschied sich für das breitere Bett und zahlte 299 Franken in bar. Das war am 10. Juli. Sein altes Bett gab er bei der nächsten Gelegenheit in die Entsorgung. Als Überbrückung übernachtete Ahmet Zuka auf dem Sofa. Doch dieses Provisorium zog sich hin. Immer wieder wurde ein neuer Liefertermin angegeben. Zuletzt der 16. August, also über fünf Wochen nach dem Kauf.
Ahmet Zuka schläft seitdem zwar in seinem neuen Bett. «Aber die Rückenschmerzen vom Sofa spüre ich immer noch», sagt er. Offenbar leidet er nicht als einziger. Gleich mehrere Kunden von Conforama klagen auf Reklamation.ch über Rückenschmerzen, die sie sich in unfreiwillig auf dem Sofa verbrachten Nächten zugezogen hätten.
Conforama nahm zu diesen Lieferverzögerungen gegenüber dem K-Tipp nicht Stellung. Immerhin beantwortete das Unternehmen die Beschwerden auf der Plattform Reklamation.ch individuell. Gut die Hälfte wurden zur Zufriedenheit der Kunden erledigt.
So funktioniert Reklamation.ch
Konsumenten deponieren eine Beschwerde, die betroffene Firma kann darauf individuell reagieren – und der Kunde bewertet dann den Service.
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