Reklamieren lohnt sich
Die Swiss-Post-GLS verlangt fürs Verzollen von Paketen aus dem Ausland horrende Tarife. Doch manchmal erlässt sie die Gebühren.
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K-Tipp 17/2006
18.10.2006
Der Basler K-Tipp-Leser Mathias Barmettler bestellte in Deutschland Kleinteile fürs Velo für gut 3 Franken. Die Post-Tochterfirma Swiss-Post-GLS lieferte die Ware. Zoll und Mehrwertsteuer fielen nicht an. Dennoch erhielt Barmettler eine gesalzene Rechnung: Fr. 43.- verlangte Swiss-Post-GLS für den Zollaufwand.
Barmettlers Pech war, dass der Verkäufer die Ware von einem privaten Spediteur versenden liess. Der übergab das Paket der Swiss-Post-GLS. Damit kam es in die Privatverz...
Der Basler K-Tipp-Leser Mathias Barmettler bestellte in Deutschland Kleinteile fürs Velo für gut 3 Franken. Die Post-Tochterfirma Swiss-Post-GLS lieferte die Ware. Zoll und Mehrwertsteuer fielen nicht an. Dennoch erhielt Barmettler eine gesalzene Rechnung: Fr. 43.- verlangte Swiss-Post-GLS für den Zollaufwand.
Barmettlers Pech war, dass der Verkäufer die Ware von einem privaten Spediteur versenden liess. Der übergab das Paket der Swiss-Post-GLS. Damit kam es in die Privatverzollung. Der Unterschied:
- Postverzollung: Sie ist günstig, weil Zöllner die Arbeit erledigen. Mehrwertsteuer wird erst erhoben, wenn sie mehr als Fr. 5.- beträgt. Ab dann zahlt man auch Fr. 10.- Postvorweisungstaxe. Kosten im besten Fall: keine.
- Privatverzollung: Swiss-Post-GLS arbeitet mit privaten Zolldeklaranten. Daher die Fr. 43.- Gebühr. Sie wird auch ohne Mehrwertsteuer fällig. Sonst kommen Fr. 10.- Vorlageprovision dazu. Kosten im besten Fall: Fr. 43.-.
Barmettler intervenierte ohne Erfolg. Deshalb wandte er sich an die K-Tipp-Rechtsberatung, wo es hiess: «Da nichts Besonderes abgemacht war, durften Sie davon ausgehen, dass die Ware mit der nationalen Post verschickt würde.» Und: «Der auf dem Paket angebrachte Kleber ist unseres Erachtens ungenügend.»
In der Tat versieht Swiss-Post-GLS die Pakete mit einem Kleber. In Kleinstschrift steht dort, dass der Kunde «mit Annahme des Pakets» bereit sei, «Verzollungs- und MwSt.-Kosten» zu zahlen.
Barmettler reklamierte wieder bei Swiss-Post-GLS. Nun hiess es, die Gebühren würden dem Verkäufer berechnet. Ebenso war es bei einer K-Tipp-Leserin.
Wegen des geringen Warenwerts habe Swiss-Post-GLS mit Mathias Barmettler «eine möglichst einfache Lösung gesucht», sagt Post-Sprecher Dario Ballanti. Im anderen Fall verlange Swiss-Post-GLS die Gebühr vom Verkäufer, weil die Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer die Swiss-Post-GLS-Gebühr nicht enthalten habe.
Konsumenten können also hoffen. Denn ausländische Verkäufer werden Schweizer Kunden kaum je auf anfallende Gebühren von Swiss-Post-GLS aufmerksam machen.
Dennoch rät der K-Tipp: Verlangen Sie vom Verkäufer, dass er die Ware mit der staatlichen Post verschickt.
(mdb)