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06.03.2012
Die Pensionskassen dürfen auch bei ledigen Paaren eine Rente auszahlen, falls ein Partner stirbt. Viele Kassen verlangen dazu im Reglement, dass die hinterbliebene Person von der verstorbenen Person «in erheblichem Masse unterstützt worden ist».
Was heisst das genau? Musste die verstorbene Person mehr als die Hälfte der gemeinsamen Haushaltungskosten übernommen oder wenigstens einen überwiegenden Beitrag geleistet haben?
Das Bundesgericht hat das noch nicht entschieden – in einem konkreten Fall aber geurteilt, dass ein Anteil von 17 Prozent weder erheblich noch überwiegend sei.
Bundesgericht, Urteil 9C_676/2011 vom 3. 2. 2012
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