Ja. Wenn Sie sich für eine Rente entscheiden, erhält Ihre Frau nach Ihrem Tod eine Witwenrente in der Höhe von 60 Prozent Ihrer Altersrente. Voraussetzung: Ihre Frau muss älter als 45 Jahre sein, und Ihre Ehe muss mindestens fünf Jahre gedauert haben. Kinder, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben, gehen leer aus – es sei denn, das Pensionskassenreglement sehe eine andere Regelung vor.
Wenn Sie sich hingegen für einen Kapitalbezug entscheiden, erben die Hinterbliebenen das im Todesfall noch vorhandene Pensionskassengeld.
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