Aktuell ist der Teil des Lohns zwischen 25'725 und 88'200 Franken in der zweiten Säule obliga­torisch versichert. Neu ­wären es bis 88'200 Franken 80 Prozent des Bruttolohns. Das führt zu höheren Lohnabzügen, aber wegen des um 12 Prozent tieferen Umwandlungssatzes nicht generell zu höheren Renten.

Zudem wird die sogenannte Eintrittsschwelle gesenkt: Künftig wären in der zweiten Säule alle Angestellten versichert, die mindestens 19'845 Franken pro Jahr verdienen. Heute liegt die Eintrittsschwelle bei 22'050 Franken.

Diese Neuerungen würden dazu führen, dass Teilzeitbeschäftigte und Erwerbstätige mit tiefen Einkommen höhere Lohnabzüge hinnehmen müssten. Denn ihr versicherter Lohn stiege deutlich. Und wegen der tieferen Eintrittsschwelle müssten rund 70'000 Erwerbstätige mit geringem Einkommen neu Beiträge in die Pensionskasse einzahlen. In ihren Portemonnaies bliebe also weniger Lohn für den täglichen Bedarf.

Weniger Geld für Wenigverdiener

Zwar gäbe es dafür neu eine kleine Rente aus der zweiten Säule. Doch für Angestellte mit tiefen Löhnen bliebe im Alter unter dem Strich trotzdem oft nicht mehr, sondern weniger Geld übrig: Wenigverdiener haben im Alter neben der AHV Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Mit jedem Franken Rente aus der Pensionskasse bekämen sie einen Franken weniger aus den Ergänzungsleistungen. Dazu kommt: Die kleine Rente der zweiten Säule müssten sie ­versteuern, Ergänzungsleistungen dagegen sind steuerbefreit.

Die Pensionskassenbeiträge würden mit dem neuen Gesetz zudem generell für alle Erwerbstätigen bis 34 Jahre steigen. Heute werden die Prämien für die zweite Säule nach vier Alterskategorien abgestuft. Neu wären es nur noch zwei Kategorien: 9 Prozent Abzug vom versicherten Lohn für 25- bis 44-Jährige und 14 Prozent für 45- bis 65-Jährige.

Für Erwerbstätige über 34 Jahre würde der Prozentsatz leicht sinken. Das hätte aber nicht zwingend tiefere Lohnabzüge zur Folge. Denn wegen des neu berechneten versicherten Lohnanteils würden die Prämien auf einem höheren Lohnbetrag anfallen.