Brigitte Baur aus Emmenbrücke LU setzt bei Reizhusten seit Jahren aufs gleiche Medikament: Makatussin. «Die Hustentropfen haben sich bei mir bewährt», sagt die 51-Jährige. Das rezeptfreie Präparat konnte sie in Apotheken immer problemlos kaufen. Kürzlich aber erlebte sie in der Emmen- Apotheke in Emmenbrücke eine Überraschung: Dort verlangte man ein ärztliches Rezept für die Hustentropfen. Baur besorgte sich das Medikament in einer anderen Apotheke – rezeptfrei.
«Sorgfaltspflicht wahrnehmen»
Apotheken dürfen laut dem Schweizer Berufsverband Pharmasuisse auch für rezeptfreie Mittel ein Rezept verlangen. «Es liegt in der Verantwortung des Apothekers zu prüfen, ob er die Abgabe eines Medikaments verantworten kann», so Pharmasuisse-Sprecherin Stephanie Balliana. Das Bundesamt für Gesundheit bestätigt dies: «Apothekerinnen und Apotheker müssen gemäss Heilmittelgesetz ihre Sorgfaltspflicht im Umgang mit Heilmitteln wahrnehmen. Um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten, können sie in gewissen Fällen auch für rezeptfreie Medikamente ein Rezept verlangen», sagt Sprecherin Katrin Holenstein.
Umfrage: Mehrheit verlangte ein Rezept
Die Makatussin-Hustenmittel enthalten Codein. Das Opiat kann süchtig machen und bei einer Überdosierung zu einem Rauschzustand führen. Einige Apotheken sind deshalb mit dem Verkauf vorsichtig. Eine Umfrage des K-Tipp zeigt: Die Emmen-Apotheke ist kein Einzelfall. Eine Mehrheit der angefragten Geschäfte verlangt für Makatussin-Hustenmittel ein Rezept – stets mit der gleichen Begründung: «Zum Schutz der Patienten» sei man bei der Abgabe restriktiver geworden.
Diese Argumentation versteht Brigitte Baur nicht. Sie ist längst kein Teenager mehr und denkt nicht daran, sich mit den Hustentropfen zu berauschen. Deshalb will sie auch nicht zuerst beim Hausarzt ein Rezept holen und dafür noch zahlen.
Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass sie mit einem Rezept das Präparat über die Krankenkasse abrechnen kann.
Unnötige Zusatzkosten? Apotheke wechseln!
Seit 2001 gilt in den Apotheken für rezept- und kassenpflichtige Medikamente die sogenannte leistungsorientierte Abgeltung: Apotheker können auf Medikamente einen «Bezugs-Check» in der Höhe von Fr. 3.25 und einen «Medikamenten-Check» von Fr. 4.30 verlangen. Bei rezeptfreien, kassenpflichtigen Mitteln wie Makatussin-Hustensirup und -Hustentropfen werden diese Taxen nicht erhoben.
Gut zu wissen: Nicht alle Apotheken verlangen diese Beratungstaxen. Wer diese Taxen nicht bezahlen will, sollte sich nach einer anderen Apotheke umschauen.
Tipp
Eine Liste von Apotheken, die keine solchen Taxen erheben, findet man im Internet unter www.ktipp.ch/Service/Gut bedient.