Ein 83-jähriger Autolenker erwischte versehentlich die falsche Autobahneinfahrt. Unmittelbar nach der grünen Signaltafel «Autobahn» hielt er abrupt an, wechselte auf den Pannenstreifen und fuhr 50 Meter rückwärts. Das Aargauer Obergericht sah darin eine grobe Verletzung von Verkehrsregeln, worauf ein Ausweisentzug von mindestens drei Monaten drohte. Das Bundesgericht hingegen sieht nur eine leichte Verletzung, und der Mann kommt mit einer Busse von 300 Franken davon.   

Bundesgericht, Urteil 6B_819/2009 vom 14. 1. 2010