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Damit bleibt Tatsache, was der K-Tipp schon vor einem Jahr geschrieben hat (Ausgabe 20/04): In der Schweiz hat nie ein Gericht entschieden, der Download von Musik, Filmen oder Spielen für den Privatgebrauch sei unzulässig. Weiterhin gilt auch, was der Zürcher Anwalt Cyrill Rigamonti damals erklärt hat: «Auch das Herunterladen so genannter Raubkopien für private Zwecke ist rechtlich unbedenklich.» Dies bestätigt auch Andreas Wegelin, Direktor der Suisa, die sich mit dem Schutz der Urheberrechte von Komponisten, Textern und Verlegern befasst. Im neusten Saldo hält er klipp und klar fest: «Der Download ist nach heutigem Recht legal.»
(arb)
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