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K-Tipp 18/2007
30.10.2007
Nur zehn Minuten hatte ein K-Tipp-Leser sein Auto auf einem Parkfeld abgestellt – ohne zu zahlen. Schon klemmte eine Parkbusse von 100 Franken unter dem Scheibenwischer. Der Gebüsste reklamierte bei der Polizei, in der Annahme, die Ordnungshüter hätten sich in der Höhe des Betrages geirrt – er glaubte, die korrekte Busse belaufe sich auf 40 Franken.
Die Polizei verwies auf die Ordnungsbussenliste. Darin steht: Wenn die zulässige Parkzeit um bis 2 Stunden abgelaufen ist, kostet dies 40 Franken, 60 Franken bei Überschreitung von 2 bis 4 Stunden, 100 Franken bei 4 bis 10 Stunden.
Weil das Parkfeld des Gebüssten vor ihm während gut 4 Stunden nicht benutzt worden war, wies die Uhr ein entsprechendes Minus auf. Pech für den Autolenker: Er konnte nicht beweisen, dass er nur kurz parkiert hatte.
Tipp: Wer eine hohe Busse vermeiden will, sollte stets die Mindestgebühr zahlen: Abgelaufene Parkuhren zählen nämlich im Minus weiter – bis zu viereinhalb
Stunden.
Die Polizei verwies auf die Ordnungsbussenliste. Darin steht: Wenn die zulässige Parkzeit um bis 2 Stunden abgelaufen ist, kostet dies 40 Franken, 60 Franken bei Überschreitung von 2 bis 4 Stunden, 100 Franken bei 4 bis 10 Stunden.
Weil das Parkfeld des Gebüssten vor ihm während gut 4 Stunden nicht benutzt worden war, wies die Uhr ein entsprechendes Minus auf. Pech für den Autolenker: Er konnte nicht beweisen, dass er nur kurz parkiert hatte.
Tipp: Wer eine hohe Busse vermeiden will, sollte stets die Mindestgebühr zahlen: Abgelaufene Parkuhren zählen nämlich im Minus weiter – bis zu viereinhalb
Stunden.
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