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Marc Thommen aus Nuglar SO schloss 2017 mit Salt für seine damals 18-jährige Tochter das Handyabo «Plus Basic Young» ab. Das Abo für Leute unter 30 Jahren kostet jeden Monat Fr. 19.95. Inbegriffen sind 3 Gigabyte (GB) Internetdaten im 4G-Netz. Nach Verbrauch dieser Daten surfte die Tochter unlimitiert im langsameren 3G-Netz.
Das funktionierte bis im April. Dann schaltete Salt nach Verbrauch der 3 GB plötzlich den Internetzugang ab. Thommen erfuhr vom Kundendienst, das bisherige Jugendabo gebe es nicht mehr. Seine Tochter müsse zu einem teureren Abo für monatlich Fr. 29.95 wechseln, wenn sie weiterhin unlimitierte Daten wolle. Auch andere Salt-Kunden beschwerten sich beim K-Tipp über die einseitige Vertragsänderung.
Stephan Heiniger, Leiter der K-Tipp-Rechtsberatung, hält dazu fest: «Ein Vertrag kann nur mit Zustimmung beider Parteien abgeändert werden.» Schalte eine Telecomfirma beim Handy einseitig das Internet ab, sei das eine erhebliche Reduktion der Leistung. «Die Kunden können in solchen Fällen fristlos kündigen, falls Salt nicht bereit ist, den Vertrag weiterhin einzuhalten.»
Salt-Sprecherin Viola Lebel sagt, eine grosse Mehrheit der Kunden sei von dieser Vertragsänderung nicht betroffen, «weil sie nie mehr als 3 Gigabyte Daten bezieht».
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Was kam heraus?
Fristlos kündigen scheint mir nicht die beste Lösung wenn man dadurch einen guten Vertrag verliert, damit hätte der dreiste Vertragbrecher ja gewonnen ohne Konsequenzen?