Die Assura bietet weiterhin die mit Abstand günstigste Grundversicherung an, wie die Tabelle oben mit den Durchschnittszahlen zeigt. Und sie hat ihre Prämien auch am geringsten erhöht. So erstaunt es nicht, dass die Assura gemäss den aktuellsten Zahlen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) 41 000 Versicherte dazugewonnen hat.
Die teuerste der 20 grössten Krankenkassen bleibt die Wincare – die übrigens gemäss BAG immer noch 161 376 Versicherte hat.
Viele Prämienzahler werden sich beim Studieren der Police für 2015 oder spätestens bei der Januarrechnung verwundert die Augen reiben, denn sie müssen jeden Monat zusätzlich zur Prämie der obligatorischen Grundversicherung einen Aufschlag zahlen. Auf den Policen der Concordia zum Beispiel wird stehen: «Kantonaler Zuschlag Art. 106 Abs. 1 KVG.»
Des Rätsels Lösung: In 13 Kantonen haben die Versicherten zwischen 1996 und 2013 im Vergleich zu den bezogenen Leistung zu tiefe Prämien gezahlt. Umgekehrt haben die Versicherten in 9 Kantonen zu viel gezahlt. Das Parlament hat beschlossen, dieses Ungleichgewicht mit einer Prämienkorrektur auszugleichen – und zwar im Zeitraum 2015 bis 2017.
Die Details für 2015:
- Einen Zuschlag von Fr. 62.40 pro Jahr bzw. Fr. 5.20 pro Monat zahlen sämtliche Versicherten in den Kantonen AR, BE, BL, GL, JU, LU, NW, OW, SH, SO und UR. Alter und Franchise spielen keine Rolle.
- Im Kanton VS beträgt der Zuschlag Fr. 56.40 pro Jahr bzw. Fr. 4.70 pro Monat.
- Im Kanton SG macht der Zuschlag für 2015 insgesamt nur Fr. 9.– aus.
- Umgekehrt erhalten die Versicherten in den Kantonen AI, FR, GE, GR, TG, TI, VD, ZG und ZH im Juni 2015 einen ersten Betrag zurück. Dessen Höhe wird im Februar 2015 bestimmt. Insgesamt kommen 800 Millionen Franken zur Auszahlung (verteilt auf die Jahre 2015 bis 2017).
- Die vier Kantone AG, BS, NE und SZ sind von der Korrektur nicht betroffen.
In der Regel werden die Zuschläge monatlich erhoben. Wer aber die Grundversicherung zum Beispiel Anfang Jahr vollständig im Voraus zahlt, wird auch den vollen jährlichen Zuschlag auf seiner Rechnung vorfinden.
Entscheidend für den Zuschlag bzw. die Rückerstattung des Jahres 2015 ist einzig der Wohnsitz am 1. Januar 2015. Da wird es zu Ungerechtigkeiten kommen. Beispiel: Wer inzwischen vom Kanton Bern in den Kanton Zürich gezügelt ist, erhält Geld zurück, obwohl er als Ex-Berner nachzahlen müsste. Und es wird auch Versicherte geben, die früher zu viel gezahlt haben und jetzt wegen des Wohnortwechsels noch einmal zur Kasse gebeten werden.
So lesen Sie die Prämientabelle
Die Zahlen auf den nächsten drei Seiten zeigen die Krankenkassenprämien 2015 der obligatorischen Grundversicherung für Erwachsene ab 25 Jahren (inklusive Unfalldeckung, mit der Normalfranchise von 300 Franken). Berücksichtigt sind die 15 landesweit grössten Kassen sowie drei günstige, meist kleine Kassen, die in der jeweiligen Region tätig sind.
Dargestellt ist einerseits die Normalprämie ohne Sparvariante. Aufgrund dieser Prämie sind die Kassen in die Liste aufgenommen und eingereiht worden.
Aufgeführt ist aber auch die tiefste Prämie, die bei der jeweiligen Krankenkasse mit einer der drei Sparvarianten zu erzielen ist, also mit HMO-, Hausarzt- oder Telemedizin-Modell oder mit einer Kombination davon.
Wichtig: Es kann sein, dass die maximale Sparprämie nicht im ganzen Kanton bzw. in der ganzen Prämienregion erhältlich ist. Grund: Viele Kassen haben zum Beispiel mehrere Hausarztmodelle mit unterschiedlichen Prämien, die aber jeweils nur in bestimmten Städten oder Regionen erhältlich sind.
Reihenfolge alphabetisch nach Kantonsabkürzungen.
Abkürzungen:
- Gr. Mut. = Groupe Mutuel
- Mutuel = Mutuel Assurance
- P.-Reg. = Prämienregion
- Max. Sparpr. = Maximal mögliche Sparprämie
Alle Angaben in Franken Quelle: BAG, VZ Vermögenszentrum
Mehr Infos über die Prämien
So können Sie sich über die neuen Prämien 2015 der Grundversicherung orientieren.
- Die Tabellen auf dieser und auf den zwei vorhergehenden Seiten zeigen, welche Kassen in der Grundversicherung (mit Franchise von 300 Franken) am günstigsten sind – und zwar für 13 Kantone mit Einheitsprämie sowie für 11 Kantone mit zwei oder drei Prämienregionen.
- Zu sehen ist einerseits die Normalprämie, dazu noch die maximale Sparprämie.
- Das Bundesamt für Gesundheit hat die kostenlose «Prämienübersicht 2015» veröffentlicht. Sie enthält alle genehmigten Prämien für alle Franchisestufen sowie für Hausarzt-, HMO- und weitere Versicherungsmodelle von allen im jeweiligen Kanton tätigen Kassen.
Schicken Sie für die Bestellung eine an Sie selber adressierte Selbstklebeetikette (kein Couvert) mit Angabe des gewünschten Kantons an: Bundesamt für Gesundheit, Versichertenanfragen, 3003 Bern. Bestell-Hotline: Tel. 058 464 88 01, Fax 058 464 88 00. E-Mail: kv@bag.admin.ch.
- Sie können den Talon auf der Seite rechts für einen persönlichen Prämienvergleich benützen.
- Im Internet suchen Sie Ihre Prämie 2015 am besten auf dem Prämienrechner des Bundesamts für Gesundheit unter www.priminfo.ch. Auf der K-Tipp-Homepage (www.ktipp.ch) finden Sie einen Link zu diesem Rechner.
Vorteil dieses Rechners: Er kostet die Krankenkassen nichts. Wer nämlich auf www.priminfo.ch den Button «Website» drückt, landet auf der Homepage der betreffenden Kasse und muss dort seine Daten noch einmal eingeben. So fliessen keine Vermittlungsgebühren. Und dieser Rechner behandelt alle Kassen gleich.
Wer hingegen auf Comparis.ch eine Offerte bestellt, muss seine Angaben nicht noch einmal eintippen. Das ist eine Erleichterung – doch für diese «automatisierte Offert-Schnittstelle» nimmt Comparis von den Krankenkassen Geld. Zudem lässt sich Comparis von den Krankenkassen gegen Bezahlung diktieren, wer eine Offerte erhalten soll und wer nicht. Es kann also sein, dass Versicherte aus bestimmten Kantonen oder Interessenten mit der Minimalfranchise von 300 Franken den Weiterleitungsservice von Comparis gar nicht nutzen können (siehe K-Tipp 15/14).