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Timo Remes aus Remetschwil AG wollte sein 3-Jahres-Halbtax zurückgeben, als er unerwartet ins Ausland zog. Am SBB-Schalter wurde ihm das verweigert: Halbtax-Abonnemente würden nur bei einem Todesfall rückerstattet, ein Wegzug ins Ausland sei kein Grund zur Rückerstattung.
Nur: Das Bundesgericht hat bei langfristigen Verträgen mehrfach entschieden, dass eine vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund möglich sein muss. Ein Wegzug ins Ausland könnte laut Rechtsprofessor Pascal Pichonnaz ein solcher wichtiger Grund sein.
Doch die SBB bleiben stur: Der Schalterbeamte habe korrekt gehandelt, erklärt Sprecherin Lea Meyer auf Anfrage.
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