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12.10.2020
Zahlreiche Kunden von SBB oder regionalen Tarifverbünden besitzen Mehrfahrtenkarten. Sie laufen drei Jahre nach dem Kaufdatum ab. Wegen der Corona-Pandemie können sie die im Voraus bezahlten Fahrten nun nicht mehr rechtzeitig einlösen. Der Tessiner Verkehrsverbund Arcobaleno kommt Passagieren entgegen (K-Tipp 15/2020) – nicht aber die SBB und die Berner und Zürcher Verkehrsverbünde.
Das ist rechtlich zulässig. Denn für die Betriebe des öffentlichen Verkehrs gilt das allgemeine Vertragsrecht nicht. Transportfirmen mit einer Konzession des Bundesamts für Verkehr regeln ihre Tarife selbst. Und dort ist festgelegt, dass Mehrfahrtenkarten nur drei Jahre gültig sind. Immerhin: Alle Transportunternehmen müssen den Preis für unbenutzte Fahrten bis ein Jahr nach Ablauf der Mehrfahrtenkarten zurückzahlen. Das kostet allerdings 20 Franken.
Tipp: Den Wert von ungebrauchten Fahrten kann man für den Kauf von anderen Mehrfahrtenkarten oder Abos gratis anrechnen lassen.
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