Der Slogan lau­tete: «Schluss mit Ausreden: Einfach das Billett auf Rechnung kaufen.» So warben die SBB vergangenen November für ein neues Angebot. Kunden sollten Einzelbillette, die sie über die SBB-App oder auf Sbb.ch kaufen, statt mit der ­Kreditkarte nun auch per Rechnung zahlen können. 

Knapp ein Jahr ­später steht fest: Für viele Passagiere ist der Kauf auf Rechnung alles andere als einfach. Sie ärgern sich über verschwundene Rechnungen, unberech­tigte Mahnungen und Betrugsfälle. Das zeigen Meldungen an den K-Tipp und auf der ­Bewertungsplattform Trustpilot. 

Grund für den Ärger ist die Zuger Firma Byjuno, eine Tochtergesellschaft der bekannten Inkassofirma Intrum AG (ehemals Intrum Justitia). Sie verschickt die Rechnungen im Auftrag der SBB und treibt anschlies­send das Geld ein. By­junos Zahlungsmodalitäten sind alles andere als kundenfreundlich (K-Tipp 20/17). Die erste Mahnung ist noch kostenlos. Doch die zweite ­Mahnung kostet Fr. 17.50, die dritte Fr. 22.50.

Für eine Papierrechnung müssen Kunden Fr. 2.50 zahlen. Kostenlos sind nur Rechnungen, die per E-Mail verschickt werden. In diesem Fall folgt auch eine allfällige erste Mahnung per E-Mail.

Das Problem: Ein E-Mail kann im Spamordner ­landen, wie der Fall von Christa Herrmann aus ­Lausanne zeigt. Sie kaufte Ende vergangenen Jahres über die SBB-App zwei ­Billette nach Magglingen BE für 43 Franken. Ende Februar hatte sie von ­Byjuno ­plötzlich eine «2. Mahnung» im Brief­kasten. 

«Ich lege grossen Wert darauf, meine Rechnungen pünktlich zu zahlen», sagt Christa Herrmann. «Doch ich ­hatte vorher weder eine Rechnung noch eine erste ­Mahnung erhalten.» Sie wandte sich per E-Mail an Byjuno, erhielt aber wochenlang keine Antwort. Als sie schliesslich den Kundendienst telefonisch kontaktierte, wurden ihr die Mahngebühren in der Höhe von 40 Franken erlassen.

Mahnung für nicht bestellte Tickets

Byjuno sagt, man appel­liere an die Eigenverantwortung der Kunden. Sie ­sollten prüfen, ob sie  eine Rechnung er­halten haben. Falls dies nicht der Fall sei, solle man bei Byjuno nachfragen. 

Auch Susanne Ries (Name geändert) aus Zürich hatte Probleme mit Byjuno. Sie erhielt aus hei­terem Himmel eine Mahnung für SBB-Tickets im Wert von über 300 Franken – obwohl sie nie Tickets bestellt hatte. Ihre ­Reklamation liess Byjuno tagelang unbeantwortet. Auf Anraten der Rechtsberatung des K-Tipp schrieb Ries einen ein­geschriebenen Brief. Erst dann reagierte die Firma und sagte, es müsse sich um einen Betrugsfall handeln. 

Tatsächlich hatten Be­trüger ­ein Konto auf Ries’ Namen eröffnet – und ein offensichtlich falsches Geburtsdatum angegeben (1868). Byjuno schreibt dazu dem K-Tipp nur, bei ­einer Anmeldung würden die Daten mit dem Swiss­pass-Konto der SBB-Kunden abgeglichen. Ein Swiss­pass-Konto kann man auch ohne Halbtax oder GA erstellen. Die SBB sagen auf An­frage, dass es solche ­Fälle «in einer sehr geringen Anzahl» gab. ­Ein ­Täter sei ­bereits ermittelt.

SBB schieben Betroffene ab

Auch Fehler beim Bezahlen können mühsam werden: Thomas Fügli (Name ge­ändert) aus Horgen ZH beglich aus Ver­sehen eine Rechnung über Fr. 36.90 zweimal. Als er Byjuno bat, das Geld zurückzuzahlen, schrieb ihm der Kundendienst: «Wenn wir die Zahlung ­zurückerstatten, wird Ihr Byjuno-Konto gesperrt.» Byjuno schreibt dazu, die Antwort sei «leider etwas unglücklich» formuliert ge­wesen. Im Normalfall ­werde der zu viel bezahlte Betrag der Rechnung für künftige Billettkäufe an­gerechnet. Es mache wenig Sinn, kleine Beträge zurückzuzahlen. Falls Fügli das Geld zurückwolle, werde man dies veranlassen.

In allen drei Fällen wandten sich die Betroffenen auch an die SBB. Doch die Mitarbeiter verwiesen sie an Byjuno. «Wir können Kunden bei Fragen rund um die Rechnung nicht direkt helfen», sagt ein SBB-Sprecher auf Anfrage des K-Tipp.