Merkt die Teppichetage der SBB nicht, dass sie den Bundesbetrieb mit solchen Forderungen völlig lächerlich macht?» In Internetforen gingen die Wogen hoch, als letzte Woche bekannt wurde, dass die Bundesbahnen fürs Sammeln von Unterschriften in Bahnhöfen horrende Gebühren fest­gelegt hatten.

Hintergrund: Im Sommer sagte das Bundesgericht den SBB einmal mehr, dass ihre Bahnhöfe öffentlicher Grund seien. Und dort ist das Unterschriftensammeln zulässig.

Die SBB versuchten, die Ausübung der Grundrechte durch hohe Bewilligungskosten zu verhindern. Das Reglement für «ideelle Promotionen an SBB-Bahnhöfen» soll zwar erst Anfang 2013 in Kraft treten, wurde von den SBB aber schon ab diesem Herbst angewendet. Es ­bestimmt unter anderem: Parteien oder Organisationen, die in Bahnhöfen etwa für eine Volksinitiative Unterschriften sammeln möchten, müssen pro Halbtag je nach Bahnhofsgrösse zwischen 205 und 1053 Franken zahlen.

Zum Vergleich: In den Städten Basel, Bern, Luzern, St. Gallen und Zürich kosten Unterschriftensammlungen auf öffentlichem Grund nichts, sofern sie ohne Stand auskommen. Auch eine Bewilligung brauchts nicht. Für politische Standaktionen ist in der Regel eine Bewilligung nötig. Gebühren fallen aber höchstens an, wenn der Stand

  • eine bestimmte Grösse und Ausstattung übertrifft (Basel)
  • nicht nur fürs Sammeln von Unterschriften gebraucht wird (St. Gallen)
  • auf einem anderen als den speziell dafür reservierten Plätzen aufgestellt werden soll (Zürich)


Gegen das Reglement der SBB haben auch SP, CVP, FDP und SVP protestiert. Die SBB machten darauf einen Teilrückzieher: «Für  reine Unterschriftensammlungen, das heisst, ohne Abgabe von Flyern und ohne Aufstellen von Standmaterial, wird ab sofort bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung eine reduzierte Gebühr von 50 Franken pro Tag und Bahnhof erhoben.» Das neue Reglement werde per Anfang 2013 zudem «nochmals überprüft und punktuell angepasst».