Nein. Die Privathaftpflicht-Versicherung muss Schäden am Eigentum fremder Personen nur übernehmen, wenn dem Verursacher ein Missgeschick passiert ist und ihn deshalb ein Verschulden trifft, wenn er also haftpflichtig ist.

Wenn aber Ihre Frau aufgrund der Epilepsie ihr Verhalten nicht mehr kontrollieren kann, fehlt diese Haftung. Deshalb muss weder Ihre Frau noch Ihre Privathaftpflicht-Versicherung den Schaden übernehmen.

Die Kosten für das zerbrochene Glas hat die Apotheke selber zu tragen. Allenfalls ist sie über eine eigene Betriebsversicherung abgedeckt.