Ja. Das Formular kommt vom Schaden Service Schweiz AG. Das ist eine Firma, die im Auftrag von Krankenkassen sogenannte Regresse vornimmt; sie bittet also Unfallverursacher bzw. deren Haftpflichtversicherung zur Kasse.

Das heisst: Gerade bei einem Unfall kann es sein, dass jemand schuld ist am Unfall – zum Beispiel eine Person, die Sie umgestossen hat. Auch Besitzer oder Bauherren eines Hauses oder eines Grundstücks können haftpflichtig werden, falls sie eine gefährliche Situation zulassen und jemand deswegen zu Schaden kommt. In Ihrem Fall könnte es zum Beispiel sein, dass die Baustelle ungenügend gesichert war und der Unfall deshalb passierte.

Der Schaden Service versucht dann, im Nachhinein die Haftpflichtigen zu ermitteln. Kann er jemandem eine Mitschuld nachweisen, muss der Haftpflichtige die gesamten Kosten oder zumindest einen Teil davon tragen.

Zu diesem Zweck bittet der Schaden Service Unfallopfer um Hilfe. Und deshalb ist es indirekt auch in Ihrem eigenen Interesse,  das Formular auszufüllen, denn das hereingeholte Geld geht zu Ihrer Krankenkasse zurück, die Ih-nen ja die Zahnarztkosten bereits vergütet hat. Das gleiche Prinzip spielt auch, wenn die Unfallbehandlung durch die Unfallversicherung bezahlt wurde.

Ihre Verunsicherung ist allerdings nachvollziehbar. Denn aus dem Begleitbrief des Schaden Service gehen diese Hintergründe nicht mit der gebotenen Klarheit hervor. Der Schaden Service stellt auch Fragen, die Sie teils schon in der Unfallmeldung der Krankenkasse beantwortet haben. Und er fragt zum Beispiel auch nach dem Besitzer des Hauses oder des Grundstücks sowie nach seiner Versicherung – er wünscht also Angaben zu Dingen, die Sie vielleicht gar nicht kennen. In solchen Fällen können Sie die entsprechenden Fragen einfach unbeantwortet lassen.

Tipp: Sollte sich herausstellen, dass jemand für den Unfall haftpflichtig ist, so muss dieser «Täter» dem Unfallopfer auch die allfällig bezahlte Kostenbeteiligung der Krankenkasse erstatten.