Vor sechs Jahren kaufte Jasmin Ruff aus St. Niklaus VS (Name geändert) 150 Quadratmeter Holzverschalung. Sie zahlte der Firma Gétaz Miauton SA dafür 11 791 Franken. Mit dem Altholz kleidete Ruff die Räume ihres Hauses aus.
Fressgeräusche erst nach drei Jahren
Rund drei Jahre später hörte Ruff Fressgeräusche in den Wänden. Sie vermutete sofort einen Schädling im Holz und rief umgehend den Verkäufer an. Er schickte einen Schädlingsbekämpfer vorbei. Befund: Das Holz war seit längerem vom Hausbockkäfer befallen. Der Schädling legt seine Eier in totem Holz ab. Jahre später schlüpfen die Larven und fressen sich durchs Holz.
Ruff verlangte von der Walliser Firma Schadenersatz von 110 965 Franken, um das Haus zu sanieren. Sie wollte das Holz austauschen lassen. Doch Gétaz Miauton weigerte sich zu zahlen – sie habe die Holzverschalung ohne Mängel geliefert. Die Firma bot 20 000 Franken als Kompromiss, um das Holz mit Wärme zu behandeln und den Käfer so zu beseitigen. Doch Ruff befürchtete Schäden an ihrem Haus und forderte deshalb eine umfassende Sanierung. Bislang gibt es noch keine Einigung.
Auch andere Kunden der Walliser Firma mussten sich in ihrem Haus mit den lästigen Insekten herumschlagen. Walter Tanner (Name geändert) aus Zermatt VS kaufte bei Gétaz Miauton für mehrere Tausend Franken Schalungsholz. Und auch bei ihm frass sich der Hausbock durch das Täfer. «Ich kenne sieben Personen im Oberwallis, die genau das gleiche Problem haben», sagt Tanner. Am Ende erwärmte er die Zimmer mit einem Ofen auf 65 Grad Und das habe den Käfern den Garaus gemacht.
Qualität: «Für Altholz gibts keine Vorschrift»
Auch ein Schreiner aus Zermatt VS ist betroffen. Er kennt noch weitere vergleichbare Fälle. Für ihn ist klar: «Die Lieferfirma hat das Altholz nicht richtig erhitzt.» Er sagt, er habe Holz für den Innenausbau bestellt – und das müsse erhitzt sein.
Hansueli Schmid ist Holzingenieur bei Lignum, dem Dachverband der schweizerischen Wald- und Holzwirtschaft. Er sagt: «Bei Altholz gibt es keine Qualitätsvorschriften.» Die Insekten würden bei einer Behandlung von über 55 Grad sterben. Es sei daher wichtig, wärmebehandeltes Altholz zu bestellen. «Sonst läuft man Gefahr, dass man mit dem Holz Insekten einschleppt.» Das Problem: Man sieht nicht, ob das Holz erhitzt worden ist oder nicht. «Wenn man trotz Bestellung kein wärmebehandeltes Holz erhält, ist das ein verdeckter Mangel.»
Bei Gétaz Miauton heisst es: «Wir wissen nicht, wie es zum Hausbockbefall kam, und auch nicht, ob ein allfälliger Hausbock bei der Übergabe der Ware bereits vorlag.» Das Holz sei nicht vorbehandelt worden. Die Kunden hätten das auch nicht verlangt. Altholz müsse vom Käufer, zum Beispiel von einem Schreiner, vor einem allfälligen Einbau selber gegen Schädlinge behandelt werden.
Altholz: Die Tipps
Was ist Altholz?
Holz, das schon einmal verbaut wurde, bezeichnet man als Altholz. Es wird teils zur Energiegewinnung verbrannt. Es ist jedoch sehr beliebt, um Chalets luxuriös auszubauen. Auch Altholzmöbel sind verbreitet. Die Produkte wirken gebraucht und antik. Die Händler verlangen hohe Preise für solches Holz.
Wer sicherstellen will, dass keine Schädlinge drinstecken, sollte wärmebehandelte Ware kaufen. Das sollte man sich vom Händler vor dem Kauf am besten schriftlich zusichern lassen.
Bei neuem Holz ist die Gefahr von Schädlingen gering, da es meistens mit Wärme getrocknet wird.
Wie verschwindet der Käfer?
Es gibt vier Möglichkeiten, um den Hausbockkäfer loszuwerden:
Man tauscht das befallene Holz aus, behandelt es mit Wärme (zum Beispiel mit einem auf 60 Grad erhitzten Industrieofen) oder mit Holzschutzmitteln. Diese Behandlung sollte ein Profi übernehmen.
Man kann den Käfer auch aussitzen: In der Regel vermehrt er sich im Haus nicht, sondern fliegt nach rund zehn Jahren davon.
Baumängel: So wehren Sie sich
So verhalten Sie sich richtig:
Prüfen: Wer Material erhält oder ein Bauwerk abnimmt, muss alles sorgfältig prüfen. Sichtbare Mängel müssen Sie sofort beanstanden. Reklamieren Sie bei Ihrem Lieferanten. Aus Beweisgründen stets per Einschreiben.
Verdeckte Mängel: Einzelne Mängel kommen erst nach einiger Zeit zum Vorschein. Auch hier gilt, dass man dies sofort nach der Entdeckung beanstandet.
Forderung: Bei Mängeln können Sie eine kostenlose Reparatur oder einen Preisnachlass verlangen. Ein zusätzlicher Schadenersatz kann geschuldet sein, sofern das Unternehmen unsorgfältig gearbeitet hat.
Frist einhalten: Ab Empfang der Ware beziehungsweise ab der Bauabnahme laufen Verjährungsfristen. Bei beweglichen Sachen wie Maschinen gilt laut Gesetz eine Frist von zwei Jahren. Bei Baumaterial und unbeweglichen Sachen wie einem Haus sind es fünf Jahre. Achtung: Es gibt Unternehmen, die eine Antwort bewusst verzögern. Bis zum Ablauf der Frist müssen unzufriedene Kunden eine Betreibung einleiten oder ein Schlichtungsgesuch bei der Schlichtungsbehörde einreichen.