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23.07.2020
Ja. Schädlinge in Mietwohnungen gelten rechtlich gesehen als Mangel am Mietobjekt – und den muss der Vermieter beheben, und zwar auf eigene Kosten. Verlangen Sie also vom Vermieter, dass er innert nützlicher Frist für Abhilfe sorgt.
Ausnahmen: Der Mieter muss allfällige Schädlinge selber und auf seine Kosten bekämpfen, falls dies mit wenig Aufwand möglich ist, also zum Beispiel mit einem Insektenspray – und ohne professionelle Hilfe. Das Gleiche gilt, wenn dem Mieter nachgewiesen werden kann, dass er seine Sorgfaltspflichten verletzt und die Tiere eingeschleppt hat. Etwa dann, wenn seine Haustiere Flöhe nach Hause bringen.
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