Eigentlich ist mir das Prinzip sympathisch: Zwei Leute stehen sich gegenüber und reden, machen etwas ab, geben sich zur Bekräf­tigung die Hand – und dann gilt ihre Abmachung. Und beide Partner halten sich daran. Dieser alltägliche Vorgang hat auch in der Juristerei Einzug gehalten. Denn mündlich abgeschlossene Verträge sind verbindlich, wenn sich die Partner einig sind. Daran gibt es im Grunde nichts auszusetzen.

Unsympathisch wird das schöne Prinzip aber dann, wenn Telefonverkäufer ins Spiel kommen. Jeden Tag rufen unzählige Callcenter-Agenten Hunderte von Haushalten an, um den Leuten etwas anzudrehen.

Und immer wieder gibt es Missverständnisse. Die Angerufenen wollen eigentlich nichts und bestellen nur unverbindliche Unterlagen, damit der lästige Anrufer endlich Ruhe gibt. Doch unseriöse Verkäufer notieren das flugs als definitive Bestellung.

Und schon bald flattern Rechnungen und Mahnungen ins Haus. Wenn sich die Betroffenen wehren, heisst es ungeniert: «Ätsch, du hast am Telefon einen Vertrag abgeschlossen!» Über das siebentägige Rücktrittsrecht wurden die Opfer natürlich nicht informiert.

Damit muss Schluss sein. Neu soll gelten: Wenn Firmen von sich aus Leute anrufen, wird daraus kein gültiger Vertrag. Er kommt erst zustande, wenn die Offerte schriftlich vorliegt und vom Kunden unterzeichnet zurückgeschickt wird. Eigentlich schade, dass eine solche Forderung nötig wird. Aber die mühsamen und unseriösen Telefonverkäufer sind selber schuld.

Für die Konsumenten wäre das überhaupt kein Nachteil. Zumal weiterhin gelten würde: Wenn sie selber jemanden anrufen und etwas wollen – zum Beispiel eine Bestellung aufgeben –, dann wäre das auch künftig verbindlich.