Bei Scheidungen wird oft auch um das Besuchsrecht gestritten: Wann soll zum Beispiel ein Vater sein Kind besuchen dürfen, falls das Kind bei der Mutter lebt?

In solchen Streitfällen darf die Vormundschaftsbehörde die Eltern zu einer Mediation verpflichten. Gemäss Bundesgericht gilt dies auch dann, wenn sich die Eltern gegen die Massnahme sträuben. Es handle sich um eine Art Gesprächstherapie, die gemäss Bundes­gericht «die Kommunikation zwischen den Eltern verbessern soll».  

Bundesgericht, Urteil 5A_852/2011 vom 20. 2. 2012