Ein Mann musste nach der Scheidung jeden Monat 600 Franken Alimente an seine Ex-Frau zahlen. Als er seinen Job im Baugewerbe verlor, verlangte er vom Gericht eine Abänderung des Urteils, weil er gar nichts mehr zahlen wollte. Das ist grundsätzlich möglich, liegt aber im Ermessen des Richters.

Im konkreten Fall wollte das Gericht den Unterhaltsbeitrag nicht senken oder streichen. Die wirtschaftliche Entwicklung in der Baubranche sei gut, und der Mann habe gute Aussichten, wieder eine Vollzeitstelle als Maurer oder Polier zu finden.

Bundesgericht, Urteil 5A_593/2007 vom 15. 5. 2008