Ja. Ihre Frau hat Ihnen die Hälfte des Hauses ohne weitere Bedingungen geschenkt, und deswegen sind auch Sie als Miteigentümer eingetragen. Folge: Übernimmt Ihre Frau das Haus zu Alleineigentum, muss sie Ihnen den Wert Ihres geschenkten Miteigentumsanteils auszahlen.

Sie hätte im Schenkvertrag die Bedingung festhalten können, dass die Schenkung bei Scheidung rückgängig gemacht würde – das ist aber bei Ihnen nicht der Fall. Deshalb haben Sie Anspruch auf diese Auszahlung. Ihre Frau meint vielleicht, die Schenkung falle wegen der Scheidung dahin und sie schulde Ihnen nichts, weil das Haus von ihrem Geld bezahlt wurde. Doch da irrt sie.

Tipp: Auch in der Ehe sollte man bei grösseren Geldbeträgen in einem schriftlichen Vertrag festhalten, um was für einen Vertrag es sich genau handelt.