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Ein Zürcher klagte am Bezirksgericht Zürich auf Scheidung. Dieses verpflichtete ihn, seiner mittellosen Frau für Anwaltskosten 5000 Franken vorzuschiessen. Er zahlte nicht – und seine Frau betrieb ihn erfolglos. Das Bezirksgericht setzte ihm für die Zahlung nochmals eine Frist von 20 Tagen. Als er wieder nicht zahlte, trat das Gericht wie angedroht nicht auf seine Scheidungsklage ein. Er wehrte sich dagegen erfolglos beim Zürcher Obergericht. Das Bundesgericht gab ihm recht: Es wies das Bezirksgericht an, das Scheidungsverfahren durchzuführen. Eine Sistierung sei nicht zulässig.
Bundesgericht, Urteil 5A_568/2020 vom 13.9.2021
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