Zwei Männer betrieben eine Firma ohne Grund über mehrere 100‘000 Franken. Darauf verlangte die betroffene Firma die Löschung der Betreibung aus dem Betreibungsregister – und dagegen wehrten sich die Männer. Sie gaben an, sie hätten die Firma im Auftrag Dritter betreiben müssen, hatten also selber von der Firma gar nichts zugut. Doch die Aufsichtsbehörde Basel-Stadt bewilligte die Löschung mit dem Argument, solche Betreibungen seien rechtsmissbräuchlich. Und weil die Männer im Streit um die Löschung ihre schikanöse Betreibung verteidigten, auferlegte ihnen das Aufsichtsamt eine «Trölbusse» von 500 Franken. Ihre Beschwerde ans Bundesgericht blieb erfolglos.

Bundesgericht, Urteil 5A_216/2010 vom 24. 3. 2010