Ein übermüdeter Mann war auf der Autobahn unkonzentriert unterwegs. Dabei fuhr er immer wieder grundlos auf der Mittellinie. Wegen seiner schwankenden Fahrweise mussten andere Autofahrer teilweise stark abbremsen und ausweichen.

Das ist eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln. Das Bundesgericht hat deshalb die gegen den Mann verhängte Busse von 1200 Franken bestätigt.

Bundesgericht, Urteil 6B_265/2007 vom 11.12.2007