Es betrifft alle Konsumenten - und es ist hoffnungslos veraltet. Jetzt soll das Versicherungsvertragsgesetz aus dem Jahr 1908 geändert werden. Noch dieses Jahr kommt die Teilrevision in den Ständerat. Doch die Vorarbeiten verheissen wenig Gutes. Die meisten Konsumentenärgernisse werden bleiben.



Ärgernis Nummer 1: Unverhältnismässige Folgen bei unkorrekten Angaben.



Stellen Sie sich vor: Ihr Partner, Ihre Partnerin hat eine Lebensversicherung abgeschlossen und k...