Eine gerechte Mindestrendite auf Freizügigkeitskonten: das verlangt SP-Nationalrätin Liliane Maury Pasquier in einer Motion vom Bundesrat – genauso wie die K-Tipp-Petition «Faire Zinsen für alle» (siehe unten). Dies, nachdem die Banken die Kontoinhaber jahrelang mit einem Zins von bestenfalls 2 Prozent abgespeist haben. Auf Freizügigkeitskonten müssen Arbeitnehmer ihr PK-Kapital deponieren, wenn sie keine neue Stelle antreten und somit das Geld nicht in die Vorsorge-Einrichtung des neuen Arbeitgebers einzahlen können.
Von einem Mindestzins will der Bundesrat aber nichts wissen. In seiner Antwort auf die Motion übernimmt er die Argumente der Banken und verweist auf die Möglichkeit, das Geld in Wertschriften zu investieren. So können «langfristig gesehen auch höhere Erträge als bei einer Kontolösung erwartet werden».
Freizügigkeitsgelder sind meist kurzfristig
Das ist Augenwischerei: Nur die wenigsten Inhaber von Freizügigkeitskonten können das Geld tatsächlich langfristig anlegen – und in Aktien zu investieren, ist nur bei einem Anlagehorizont von sieben bis zehn Jahren ratsam. Arbeitnehmerinnen, die eine Baby-Pause einschalten, erfüllen diese Bedingung genauso wenig wie ältere Angestellte, die vor der Pensionierung stehen. Und wer als jüngerer Arbeitnehmer unfreiwillig keine neue Stelle antritt, geht kaum davon aus, die nächsten sieben Jahre arbeitslos zu bleiben.
Es drohen also Verluste wie vergangenes Jahr, als Freizügigkeits-Wertschriftenfonds bis zu 1,71 Prozent im Minus landeten (siehe Tabelle). Der Fonds-Inhaber kann nämlich nicht den günstigsten Zeitpunkt zum Verkauf der Aktien abwarten. Wer eine Stelle antritt, muss das Wertschriften-Konto auflösen und die Freizügigkeitsgelder in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers einzahlen. So steht es im Gesetz.
Banken profitieren von dem vielen Geld
Gelder langfristig anlegen können hingegen die Banken: Das Alterskapital von Arbeitnehmern fliesst ihnen zu wie noch nie. Lagen auf Freizügigkeits-Konten im Jahr 2000 rund 11 Milliarden Franken, sind es heute über 20 Milliarden. Ein gutes Geschäft: Im Gegensatz zu den Pensionskassen, denen der Bundesrat einen Mindestzins vorschreibt, können die Banken den Alterssparern ihr Guthaben nach Belieben vergüten – traditionell mit zu tiefen Zinsen.
Petition «Faire Zinsen für alle»
Was für die Pensionskassen gilt, soll auch für Konten der 2. und 3. Säule gelten: ein Mindestzinssatz (zurzeit 2,75%). Dies fordern 50 000 Personen in einer K-Tipp-Petition, die dem Bundesrat Anfang Jahr in Bern übergeben wurde.
Der Hintergrund: Der Bundesrat legt zwar fest, wie hoch das in der Pensionskasse angelegte Kapital zu verzinsen ist. Für die Freizügigkeitskonten der 2. Säule sowie für die Bankkonten der 3. Säule hat der Bundesrat jedoch bisher keinen Mindestzins bestimmt.