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Eine in Basel wohnhafte Mieterin deckte die Mitarbeiter der Verwaltung wegen Lärmimmissionen mit langen E-Mails und beleidigenden Worten ein. Deshalb kündigte ihr der Vermieter «aus wichtigen Gründen» die Wohnung. Die Mieterin focht die Kündigung an und machte geltend, sie habe mit ihrem Verhalten das Verhältnis zum Vermieter nicht direkt beeinträchtigt. Sämtliche Instanzen waren anderer Ansicht: Ihr «unangemessenes Verhalten» habe zu einem erheblichen Arbeitsaufwand der Verwaltung geführt, was die Kündigung rechtfertige.
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