Über Swiss-Post-GLS ärgern sich K-Tipp-Leser und -Leserinnen immer wieder. Der Grund: Die Post-Tochter verlangt beim Paketimport überhöhte Tarife. Beispiel: Ein Schweizer kauft bei einem deutschen Internetverkäufer einen Pullover für umgerechnet Fr. 30.–. Wenn die Schweizer Post mit der Verzollung betraut ist, zahlt der Kunde bei diesem Warenwert nichts. Verzollt hingegen die Post-Tochter Swiss-Post-GLS, dann zahlt der Kunde Fr. 43.–. Das ist deutlich mehr als der eigentliche Warenwert.

Der K-Tipp hat diese undurchsichtigen Tarifstrukturen immer wieder kritisiert. Und er hat Käufern stets empfohlen, die Zahlung der Gebühren zu verweigern. Dies mit dem Argument, dass gar kein Vertrag mit der Swiss-Post-GLS bestehe.

Mit diesem Problemen soll nun Schluss sein. Auf Druck des Preisüber­wachers hat die Post ihre eigenen Tarife und die­jenigen ihrer Tochterfirma vereinheitlicht:

  • Wenn die Mehrwertsteuer weniger als Fr. 5.– ausmacht, wird sie erlassen, und es fallen auch ­keine Gebühren an. Das betrifft Sendungen bis zu ­einem Warenwert von Fr. 62.50, bei Büchern sogar bis zu Fr. 200.–. Diese ­Regel gilt seit dem 1. Oktober auch für Swiss-Post-GLS.

  • Ist die Mehrwertsteuer höher als Fr. 5.–, fallen ­neben der Mehrwertsteuer zusätzliche Gebühren an: Fr. 12.– für Ware aus den Nachbarländern, Fr. 16.50 für Ware aus dem Rest der Welt. In beiden Fällen kommt noch eine Gebühr von 3 Prozent des Warenwerts hinzu. Insgesamt aber höchstens Fr. 70.– plus Mehrwertsteuer. Dies gilt ab 1. März 2012.


Das heisst allerdings nicht, dass der Paket­import in jedem Fall billiger wird als bisher. Er kann auch teurer werden, beispielsweise bei einem Warenwert von Fr. 500.–: Bisher kosteten Verzollung und Mehrwertsteuer beim Import via Schweizer Post Fr. 58.–, neu werden es Fr. 67.– sein.